Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
4A 218/2008
Sentenza del 19 febbraio 2009
I Corte di diritto civile
Composizione
Giudici federali Klett, presidente,
Corboz, Rottenberg Liatowitsch, Kolly, Kiss,
cancelliera Gianinazzi.
Parti
A.________SA,
ricorrente,
patrocinata dall'avv. Fabio Parini,
contro
B.________AG,
opponente,
patrocinata dall'avv. Giovanni Kobler.
Oggetto
contratto di trasporto internazionale,
ricorso in materia civile contro la sentenza emanata
il 31 marzo 2008 dalla II Camera civile del Tribunale d'appello del Cantone Ticino.
Fatti:
A.
Nel quadro di un contratto avente per oggetto la compravendita e la costruzione chiavi in mano di un impianto industriale, stipulato da International Funds of C.________, di proprietà dello Stato di C.________, con la società libanese D.________, il 25 gennaio 1996 quest'ultima ha incaricato A.________SA, Lugano, di acquistare per suo conto varie componenti del citato impianto e di spedirle a "Warehouse for material and technical supply of the enterprise of the International Funds of C.________, sito a X.________, nello stato C.________".
A.a A.________SA ha a sua volta affidato il trasporto della merce ad altre ditte.
La prima parte della merce è stata trasportata nella primavera 1997 dalla società E.________, Ginevra, ed è stata depositata a X.________ presso i magazzini della succursale dell'impresa svizzera B.________AG.
La seconda parte della merce proveniente dall'Europa è stata trasportata nell'autunno 1997 dalla stessa B.________AG. Il contratto prevedeva un trasporto combinato via nave, autocarro e treno, attraversando da ultimi Russia e Iran. A causa del rifiuto di International Funds of C.________ - destinatario finale della merce - di produrre la documentazione necessaria per lo sdoganamento vi è stato un deposito intermedio in Iran durato parecchi mesi, con conseguenti costi, multe e tasse. Solo a fine agosto 1998 B.________AG è riuscita a far pervenire tutta la merce presso i suoi magazzini di X.________, che aveva ricevuto in locazione da International Funds of C.________.
I beni trasportati sono rimasti depositati fino al maggio 2001, quando B.________AG - in adempimento di un decreto presidenziale - li ha consegnati al consorzio statale C.________.
A.b Il 31 maggio 2001 B.________AG ha inviato a A.________SA la fattura relativa ai costi di deposito maturati dal 1° luglio 1997 al 31 maggio 2001, per complessivi fr. 573'752.70, di cui fr. 146'718.-- per la prima fornitura e fr. 427'034.70 per la seconda.
A.c In assenza di ogni riscontro alla sua richiesta di pagamento, la B.________AG ha successivamente fatto spiccare un precetto esecutivo nei confronti di A.________SA, che ha interposto opposizione.
B.
Il 22 agosto 2002 B.________AG ha quindi convenuto A.________SA dinanzi alla Pretura del Distretto di Lugano con un'azione volta a ottenere il versamento di fr. 573'752.70, oltre interessi al 5 % dal 15 giugno 2001, e il rigetto dell'opposizione.
A.________SA si è integralmente opposta alla petizione.
Con sentenza del 30 ottobre 2006 il Pretore ha accolto le domande di B.________AG limitatamente a fr. 156'022.68 e rigettato per il medesimo ammontare l'opposizione interposta contro il precetto esecutivo. Premesso che la controversia verteva solo sui costi di deposito dal 1° luglio 1997 in poi (e non sui costi di trasporto), che la lunga durata del deposito andava ricondotta esclusivamente all'attitudine non collaborante del destinatario finale, che nel contratto di trasporto le parti avevano pattuito solo la copertura dei costi di deposito della seconda parte della merce dovuti a complicazioni o ritardi doganali e, infine, che al contratto tornava applicabile il diritto elvetico, il giudice di primo grado, in applicazione dell'art. 444
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 444 - 1 Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
|
1 | Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
2 | Wird in einer den Umständen angemessenen Zeit weder vom Absender noch vom Empfänger über das Frachtgut verfügt, so kann der Frachtführer unter Mitwirkung der am Orte der gelegenen Sache zuständigen Amtsstelle das Frachtgut zugunsten des Berechtigten wie ein Kommissionär verkaufen lassen. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
|
1 | Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
2 | Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen. |
aver posto in compensazione i costi di deposito (causati da International Funds of C.________) con la pigione pagata (a International Funds of C.________) per la locazione del magazzino, oltre al fatto di non aver inviato a A.________SA alcuna fattura tra il dicembre 1998 e il marzo 2000, impedendole così di rendersi conto del ruolo (di responsabile) attribuitole nella vicenda.
C.
Ambedue le parti si sono aggravate contro questo giudizio. Con sentenza del 31 marzo 2008 la II Camera civile del Tribunale d'appello del Cantone Ticino ha respinto entrambe le impugnative.
C.a Nel quadro dell'esame dell'appello presentato da A.________SA, dopo aver precisato che il contratto di trasporto stipulato dalle parti è disciplinato dalla Convenzione concernente il contratto di trasporto internazionale di merci su strada (CMR) e dopo aver esaminato la fattispecie sotto il profilo degli art. 15 e
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
|
1 | Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
2 | Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen. |
C.b Anche l'appello adesivo di B.________AG è stato respinto. Alla luce delle risultanze istruttorie la Corte cantonale ha infatti confermato la decisione del Pretore di negarle il diritto al rimborso delle spese di deposito della prima parte della merce, pari a fr. 146'718.--, e di quelle per il deposito intermedio in Iran, di fr. 30'800.--. Pure confermata la decisione di imputarle una colpa concomitante nell'insorgere del danno, per non aver compensato le spese di deposito con i canoni di locazione, suscettibile di giustificare la riduzione del 60 % dell''importo a suo favore.
D.
Insorta dinanzi al Tribunale federale, il 9 maggio 2008, con un ricorso in materia civile fondato sulla violazione di varie norme del diritto privato federale nonché della CMR, A.________SA postula la modifica della sentenza cantonale nel senso di accogliere il suo appello e, di conseguenza, respingere integralmente la petizione.
Nella risposta del 9 luglio 2008 B.________AG ha proposto l'integrale reiezione del gravame, mentre l'autorità cantonale ha rinunciato a determinarsi.
Diritto:
1.
Il Tribunale federale si pronuncia d'ufficio e con pieno potere d'esame sulla propria competenza e sull'ammissibilità del rimedio esperito (art. 29 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 29 Prüfung - 1 Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen. |
|
1 | Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen. |
2 | Bestehen Zweifel, ob das Bundesgericht oder eine andere Behörde zuständig ist, so führt das Gericht mit dieser Behörde einen Meinungsaustausch. |
Interposto tempestivamente (art. 100 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 100 Beschwerde gegen Entscheide - 1 Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht einzureichen. |
|
1 | Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht einzureichen. |
2 | Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage: |
a | bei Entscheiden der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen; |
b | bei Entscheiden auf den Gebieten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und der internationalen Amtshilfe in Steuersachen; |
c | bei Entscheiden über die Rückgabe eines Kindes nach dem Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 198089 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts oder nach dem Übereinkommen vom 25. Oktober 198090 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; |
d | bei Entscheiden des Bundespatentgerichts über die Erteilung einer Lizenz nach Artikel 40d des Patentgesetzes vom 25. Juni 195492. |
3 | Die Beschwerdefrist beträgt fünf Tage: |
a | bei Entscheiden der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen im Rahmen der Wechselbetreibung; |
b | bei Entscheiden der Kantonsregierungen über Beschwerden gegen eidgenössische Abstimmungen. |
4 | Bei Entscheiden der Kantonsregierungen über Beschwerden gegen die Nationalratswahlen beträgt die Beschwerdefrist drei Tage. |
5 | Bei Beschwerden wegen interkantonaler Kompetenzkonflikte beginnt die Beschwerdefrist spätestens dann zu laufen, wenn in beiden Kantonen Entscheide getroffen worden sind, gegen welche beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden kann. |
6 | ...93 |
7 | Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern eines Entscheids kann jederzeit Beschwerde geführt werden. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 76 Beschwerderecht - 1 Zur Beschwerde in Zivilsachen ist berechtigt, wer: |
|
1 | Zur Beschwerde in Zivilsachen ist berechtigt, wer: |
a | vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; und |
b | durch den angefochtenen Entscheid besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. |
2 | Gegen Entscheide nach Artikel 72 Absatz 2 steht das Beschwerderecht auch der Bundeskanzlei, den Departementen des Bundes oder, soweit das Bundesrecht es vorsieht, den ihnen unterstellten Dienststellen zu, wenn der angefochtene Entscheid die Bundesgesetzgebung in ihrem Aufgabenbereich verletzen kann.40 |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 90 Endentscheide - Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 75 Vorinstanzen - 1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts.36 |
|
1 | Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts.36 |
2 | Die Kantone setzen als letzte kantonale Instanzen obere Gerichte ein. Diese entscheiden als Rechtsmittelinstanzen; ausgenommen sind die Fälle, in denen: |
a | ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorsieht; |
b | ein Fachgericht für handelsrechtliche Streitigkeiten als einzige kantonale Instanz entscheidet; |
c | eine Klage mit einem Streitwert von mindestens 100 000 Franken mit Zustimmung aller Parteien direkt beim oberen Gericht eingereicht wurde. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 74 Streitwertgrenze - 1 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens beträgt: |
|
1 | In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens beträgt: |
a | 15 000 Franken in arbeits- und mietrechtlichen Fällen; |
b | 30 000 Franken in allen übrigen Fällen. |
2 | Erreicht der Streitwert den massgebenden Betrag nach Absatz 1 nicht, so ist die Beschwerde dennoch zulässig: |
a | wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt; |
b | wenn ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorsieht; |
c | gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen; |
d | gegen Entscheide des Konkurs- und Nachlassrichters oder der Konkurs- und Nachlassrichterin; |
e | gegen Entscheide des Bundespatentgerichts. |
2.
Dinanzi al Tribunale federale il litigio verte unicamente sulla questione di sapere se la ricorrente sia tenuta a sopportare i costi per il deposito della merce trasportata dall'opponente sino ai magazzini di X.________. La risposta in senso affermativo delle autorità giudiziarie ticinesi d'appello è, a mente della ricorrente, errata sia nell'interpretazione dei fatti che nella conseguente applicazione del diritto, segnatamente dell'art. 440
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 440 - 1 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
|
1 | Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
2 | Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten. |
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 ZGB Art. 8 - Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet. |
I giudici cantonali hanno infatti erroneamente dedotto dai fatti, così come presentati e provati, una mora del destinatario nella ricezione della merce. In realtà, sostiene la ricorrente, "l'istruttoria di causa ha dimostrato che, in fatto e in diritto, il destinatario della merce, identificabile in sostanza con il Presidente di C.________, ha in concreto ricevuto e accettato la merce. [...] Soltanto in virtù (i) del particolare regime politico vigente in C.________, (ii) del fatto che lo stesso destinatario è proprietario e nel contempo locatore del sedime in cui la merce è rimasta depositata sotto la sua sorveglianza eseguita manu militari e (iii) della debolezza contrattuale dell'attrice nei confronti dello stesso destinatario, quest'ultimo ha potuto asportare la merce di sua proprietà senza far fronte agli impegni (eventualmente) maturati a suo carico nei confronti di B.________AG. La natura e i termini di tali rapporti contrattuali sfuggono al controllo e alla conoscenza di A.________SA ed in ogni caso non sono riconducibili al contratto di trasporto concluso dalle parti alla presente procedura."
3.
Il tenore degli argomenti ricorsuali impone di riepilogare brevemente i principi che reggono il ricorso in materia civile, prima di chinarsi sulla fattispecie sottoposta a giudizio.
3.1 Con il ricorso in materia civile può essere fatta valere la violazione del diritto così come determinato dagli art. 95
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 95 Schweizerisches Recht - Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von: |
|
a | Bundesrecht; |
b | Völkerrecht; |
c | kantonalen verfassungsmässigen Rechten; |
d | kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und -abstimmungen; |
e | interkantonalem Recht. |
Di particolare interesse nella presente fattispecie sono l'art. 95 lett. a
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 95 Schweizerisches Recht - Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von: |
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a | Bundesrecht; |
b | Völkerrecht; |
c | kantonalen verfassungsmässigen Rechten; |
d | kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und -abstimmungen; |
e | interkantonalem Recht. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 95 Schweizerisches Recht - Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von: |
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a | Bundesrecht; |
b | Völkerrecht; |
c | kantonalen verfassungsmässigen Rechten; |
d | kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und -abstimmungen; |
e | interkantonalem Recht. |
3.2 Il Tribunale federale esamina d'ufficio il diritto (art. 106 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 106 Rechtsanwendung - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
|
1 | Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
2 | Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 42 Rechtsschriften - 1 Rechtsschriften sind in einer Amtssprache abzufassen und haben die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. |
|
1 | Rechtsschriften sind in einer Amtssprache abzufassen und haben die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. |
2 | In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt. Ist eine Beschwerde nur unter der Voraussetzung zulässig, dass sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt, so ist auszuführen, warum die jeweilige Voraussetzung erfüllt ist. 14 15 |
3 | Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat; richtet sich die Rechtsschrift gegen einen Entscheid, so ist auch dieser beizulegen. |
4 | Bei elektronischer Einreichung muss die Rechtsschrift von der Partei oder ihrem Vertreter beziehungsweise ihrer Vertreterin mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz vom 18. März 201616 über die elektronische Signatur versehen werden. Das Bundesgericht bestimmt in einem Reglement: |
a | das Format der Rechtsschrift und ihrer Beilagen; |
b | die Art und Weise der Übermittlung; |
c | die Voraussetzungen, unter denen bei technischen Problemen die Nachreichung von Dokumenten auf Papier verlangt werden kann.17 |
5 | Fehlen die Unterschrift der Partei oder ihrer Vertretung, deren Vollmacht oder die vorgeschriebenen Beilagen oder ist die Vertretung nicht zugelassen, so wird eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels angesetzt mit der Androhung, dass die Rechtsschrift sonst unbeachtet bleibt. |
6 | Unleserliche, ungebührliche, unverständliche, übermässig weitschweifige oder nicht in einer Amtssprache verfasste Rechtsschriften können in gleicher Weise zur Änderung zurückgewiesen werden. |
7 | Rechtsschriften, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, sind unzulässig. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 106 Rechtsanwendung - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
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1 | Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
2 | Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 106 Rechtsanwendung - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
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1 | Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
2 | Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. |
3.3 In linea di principio, il Tribunale federale fonda invece il suo ragionamento giuridico sull'accertamento dei fatti svolto dall'autorità inferiore (art. 105 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 105 Massgebender Sachverhalt - 1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat. |
|
1 | Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat. |
2 | Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz von Amtes wegen berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht. |
3 | Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so ist das Bundesgericht nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz gebunden.95 |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 105 Massgebender Sachverhalt - 1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat. |
|
1 | Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat. |
2 | Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz von Amtes wegen berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht. |
3 | Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so ist das Bundesgericht nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz gebunden.95 |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 95 Schweizerisches Recht - Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von: |
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a | Bundesrecht; |
b | Völkerrecht; |
c | kantonalen verfassungsmässigen Rechten; |
d | kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und -abstimmungen; |
e | interkantonalem Recht. |
L'accertamento dei fatti contenuto nella sentenza impugnata può essere impugnato alle stesse condizioni (art. 97 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 97 Unrichtige Feststellung des Sachverhalts - 1 Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
|
1 | Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
2 | Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so kann jede unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden.86 |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 97 Unrichtige Feststellung des Sachverhalts - 1 Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
|
1 | Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
2 | Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so kann jede unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden.86 |
L'onere di esporre i motivi per i quali queste condizioni sarebbero adempiute spetta alla parte che propone una fattispecie diversa da quella contenuta nella sentenza impugnata. In particolare, qualora venga fatto valere che nel quadro dell'accertamento dei fatti l'autorità cantonale ha violato il divieto dell'arbitrio, sancito dall'art. 9
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben - Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 106 Rechtsanwendung - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
|
1 | Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
2 | Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. |
3.4 L'allegato sottoposto al vaglio del Tribunale federale ossequia solo parzialmente i principi appena esposti.
La ricorrente dimentica che il richiamo generico alle norme di diritto federale violate in ingresso all'impugnativa, senza riprenderle nelle singole censure, rischia di condurre all'inammissibilità delle stesse nella misura in cui non sia possibile poi determinarle chiaramente sulla scorta del contenuto del ricorso. Tale è il caso per l'asserita violazione dell'art. 8
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 ZGB Art. 8 - Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet. |
4.
Prima di chinarsi sulle censure sollevate nel ricorso, dato che la controversia presenta risvolti internazionali, il Tribunale federale deve verificare d'ufficio e con pieno potere d'esame il diritto applicabile (DTF 132 III 626 consid. 2 con rinvii).
4.1 Il Pretore ha stabilito che il rapporto contrattuale venuto in essere fra le parti è retto dall'art. 440
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 440 - 1 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
|
1 | Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
2 | Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten. |
Il Tribunale d'appello ha invece ritenuto che il contratto di trasporto stipulato dalle parti nell'autunno 1997 soggiace di per sé alla CMR, mentre alla questione litigiosa, non regolata dalla CMR, rimane applicabile il diritto svizzero a titolo di diritto nazionale suppletivo.
4.2 Ora, giusta l'art. 1 n
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 440 - 1 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
|
1 | Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
2 | Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 440 - 1 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
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1 | Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
2 | Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten. |
4.2.1 Nella fattispecie, la merce - trasportata a titolo oneroso via nave, autocarro e treno - è stata caricata in vari paesi europei firmatari della CMR (Spagna, Italia, Francia) e consegnata nello Stato di C.________, anch'esso firmatario della CMR.
In queste circostanze, e considerato che "la merce ha raggiunto X.________ con dei veicoli ai sensi dell'art. 2
IR 0.741.611.2 Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief CMR Art. 2 Anwendungsbereich und Tragweite des elektronischen Frachtbriefs - 1. Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
4.2.2 L'art. 2 n
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
Contrariamente a quanto sembrano ritenere i giudici cantonali, questo disposto non definisce dunque il tipo di veicolo che può essere utilizzato per il trasporto della merce - tale questione è semmai regolata dall'art. 1 n
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 440 - 1 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
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1 | Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. |
2 | Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten. |
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2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
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(trasporto a mezzo di diversi vettori tra loro complementari), che comporta invece lo scarico della merce da un mezzo per essere ricaricata su un altro di diversa natura; tale eventualità si realizza ad esempio nel traffico container (Fritz Frehmut, op. cit., n. 8 ad art. 2
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4.2.3 Ora, la sentenza impugnata non contiene accertamenti precisi circa le modalità in cui è avvenuto il trasporto nella fattispecie.
La questione è determinante ai fini del giudizio sull'applicabilità della CMR: qualora la merce sia stata trasportata mediante "trasporto sovrapposto", nulla osterebbe infatti all'applicazione della CMR; qualora si sia invece trattato di un "trasporto multimodale", la CMR non potrebbe essere applicata. Essa può tuttavia rimanere irrisolta, giacché in un caso come nell'altro la controversia in esame va giudicata sulla base del diritto svizzero.
4.3 Infatti, in caso di "trasporto multimodale" si dovrebbe osservare che allo stato attuale non esiste una disciplina internazionale uniforme, in quanto la Convenzione delle Nazioni Unite sul trasporto multimodale internazionale di merci, conclusa a Ginevra il 24 maggio 1980, non è ancora entrata in vigore (cfr. sito internet dell'Organizzazione delle Nazioni Unite: http//treaties.un.org). Occorrerebbe quindi far capo alla LDIP e di conseguenza al diritto svizzero, considerato che ambedue le parti hanno sede in Svizzera e che la prestazione caratteristica (il trasporto) è stata effettuata da una società svizzera (cfr. art. 116 e
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2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
Alla stessa conclusione si giungerebbe anche in caso di "trasporto sovrapposto", e quindi di applicabilità della CMR, poiché il litigio non verte sul trasporto della merce, bensì sui costi del successivo deposito, che, come spiegato qui di seguito, non è regolato dalla CMR.
4.4 Giusta l'art. 15 n
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2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
4.4.1 Che in concreto la merce sia giunta al luogo di destinazione, come accertato nella sentenza cantonale, non è contestato.
4.4.2 Il rifiuto - anche solo temporaneo - del destinatario di accettare la merce rientra fra gli "impedimenti alla consegna" ai sensi dell'art. 15 n
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Tale questione non è rilevante ai fini del presente giudizio, anche perché è stato accertato che l'opponente aveva interpellato la ricorrente in merito alle difficoltà di consegna. Rilevante è piuttosto che l'art. 16 n
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4.4.3 Ora, la CMR prescrive al vettore di occuparsi della custodia della merce, ma non definisce i diritti e i doveri derivanti dal contratto di deposito (Herber/Piper, op. cit., n. 21 ad art. 16
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
IR 0.741.611.2 Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief CMR Art. 2 Anwendungsbereich und Tragweite des elektronischen Frachtbriefs - 1. Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
IR 0.741.611.2 Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief CMR Art. 2 Anwendungsbereich und Tragweite des elektronischen Frachtbriefs - 1. Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
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2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
Poiché in concreto ambedue le parti hanno sede in Svizzera e la prestazione caratteristica (il trasporto) è stata effettuata da una società svizzera (cfr. art. 116 e
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2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
4.5 L'applicabilità dell'art. 16 n
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
Lo stesso presupposto vige nel diritto elvetico, che all'art. 444 cpv. 1
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 444 - 1 Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
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1 | Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
2 | Wird in einer den Umständen angemessenen Zeit weder vom Absender noch vom Empfänger über das Frachtgut verfügt, so kann der Frachtführer unter Mitwirkung der am Orte der gelegenen Sache zuständigen Amtsstelle das Frachtgut zugunsten des Berechtigten wie ein Kommissionär verkaufen lassen. |
5.
Il gravame verte in sostanza su tale questione. Come preannunciato, la ricorrente contesta infatti la mancata accettazione della merce da parte del destinatario finale.
5.1 Sulla base delle risultanze istruttorie la Corte cantonale ha stabilito che, dopo l'arrivo della merce a X.________, il destinatario non ha eseguito nessun atto di disposizione e la ricorrente lo sapeva, visto che, preso atto del rifiuto del destinatario di ritirare la merce, l'opponente si era rivolta a lei in cerca di istruzioni su come proseguire, avvisandola dei costi di deposito che stavano insorgendo per questo motivo. Il rifiuto del destinatario di accettare la merce trova inoltre conferma - hanno osservato i giudici cantonali - nella causa da lui promossa durante il periodo di deposito nei confronti della qui ricorrente, per far accertare che la merce non era stata ricevuta rispettivamente ch'era danneggiata. In queste circostanze il Tribunale d'appello ha ritenuto provata la mora del destinatario, che ha per finire ritirato la merce tre anni dopo il suo arrivo nei magazzini locati all'opponente a X.________.
5.2 La ricorrente contesta questi accertamenti. Essa rileva come, una volta giunta ad X.________, la merce sia stata sdoganata e depositata in un magazzino di proprietà del destinatario, che ne concedeva solo una parte in locazione all'opponente. Vari testimoni hanno poi attestato - prosegue la ricorrente - che dopo l'arrivo della merce il destinatario ne ha disposto come assoluto e unico avente diritto, adottando misure - quali la presa in consegna "in casa propria", la protezione manu militari e il divieto fatto a terzi di disporre in qualsiasi modo della merce - che solo l'avvenuta accettazione della merce può configurare. Poco importa, a mente della ricorrente, che il destinatario abbia avviato una procedura giudiziaria nei suoi confronti in Germania, trattandosi di una procedura che mirava unicamente a bloccare il pagamento del credito documentario aperto per l'acquisto della merce.
5.3 Così come formulata la critica ricorsuale, rivolta contro l'accertamento dei fatti e l'apprezzamento delle prove, non ossequia i requisiti di motivazione esposti al consid. 3.3.
5.3.1 A prescindere dal fatto che la ricorrente nemmeno si duole esplicitamente di un accertamento dei fatti manifestamente inesatto (art. 97 cpv. 1
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 97 Unrichtige Feststellung des Sachverhalts - 1 Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
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1 | Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht und wenn die Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann. |
2 | Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so kann jede unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden.86 |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben - Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. |
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 106 Rechtsanwendung - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
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1 | Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. |
2 | Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. |
Per giurisprudenza invalsa, infatti, l'arbitrio non si realizza già qualora la soluzione proposta con il ricorso possa apparire sostenibile o addirittura migliore rispetto a quella contestata; il Tribunale federale annulla la pronunzia criticata per violazione dell'art. 9
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben - Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. |
5.3.2 Nel proprio scritto la ricorrente si limita a contrapporre la propria versione dei fatti a quella ritenuta nel giudizio criticato, senza indicare quali sarebbero i mezzi di prova che la Corte cantonale avrebbe manifestamente travisato o trascurato. Essa pone inutilmente l'accento sul fatto che i magazzini in cui si trovava la merce erano di proprietà del fondo C.________, visto ch'essi erano dati in locazione all'opponente. La tesi secondo la quale solo una parte di essi era locata e la merce si trovava nella parte riservata al proprietario è priva di riscontro nella sentenza impugnata e la ricorrente non indica su quali mezzi di prova fonda una simile affermazione. Infine, si osserva che l'avvio della procedura giudiziaria in Germania nei suoi confronti, anche se avvenuto in malafede come da lei sostenuto, depone in ogni caso a favore del rifiuto iniziale del destinatario di accettare la merce.
5.4 Ne discende che gli argomenti proposti dalla ricorrente contro l'accertamento secondo cui il destinatario ha rifiutato l'accettazione della merce sono inammissibili per carente motivazione.
6.
Vista la mancata accettazione della merce da parte del destinatario finale, la Corte cantonale ha ammesso l'esistenza di un impedimento alla consegna ai sensi dell'art. 15 n
IR 0.741.611.2 Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief CMR Art. 2 Anwendungsbereich und Tragweite des elektronischen Frachtbriefs - 1. Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
IR 0.741.611.2 Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief CMR Art. 2 Anwendungsbereich und Tragweite des elektronischen Frachtbriefs - 1. Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
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1 | Soweit in diesem Protokoll nicht etwas anderes bestimmt ist, können der im Übereinkommen bezeichnete Frachtbrief sowie alle Gesuche, Erklärungen, Weisungen, Anordnungen, Vorbehalte oder andere Mitteilungen, die die Ausführung eines Beförderungsvertrags, der diesem Übereinkommen untersteht, betreffen, mittels elektronischer Kommunikation erstellt werden. |
2 | Ein Frachtbrief, der gemäss diesem Protokoll ausgestellt wird, ist dem im Übereinkommen bezeichneten Frachtbrief gleichgestellt und hat aus diesem Grund dieselbe Beweiskraft und erzielt die gleichen Wirkungen wie letzterer. |
Diritti e doveri delle parti in relazione alla custodia della merce soggiacciono al diritto svizzero (cfr. quanto esposto al consid. 4.3 e 4.4).
6.1 In questa eventualità, la ricorrente sostiene che la Corte cantonale avrebbe violato il diritto federale obbligandola a sopportare i costi di deposito allorquando le parti non avevano pattuito né la mercede né le condizioni del deposito e l'opponente/depositaria ha crassamente violato i propri obblighi, consegnando la merce a un terzo senza tutelare i suoi diritti, in particolare senza porre in compensazione al destinatario della merce e suo locatore l'intero credito derivante dal deposito della merce.
6.2 Le censure ricorsuali sono votate all'insuccesso.
6.2.1 Giusta l'art. 472 cpv. 2
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 472 - 1 Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich der Aufbewahrer dem Hinterleger, eine bewegliche Sache, die dieser ihm anvertraut, zu übernehmen und sie an einem sicheren Orte aufzubewahren. |
|
1 | Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich der Aufbewahrer dem Hinterleger, eine bewegliche Sache, die dieser ihm anvertraut, zu übernehmen und sie an einem sicheren Orte aufzubewahren. |
2 | Eine Vergütung kann er nur dann fordern, wenn sie ausdrücklich bedungen worden ist oder nach den Umständen zu erwarten war. |
In concreto ambedue queste condizioni sono realizzate. Non solo perché il deposito è avvenuto nel contesto di un contratto di trasporto e, come già detto, l'art. 444 cpv. 1
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 444 - 1 Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
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1 | Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, so hat der Frachtführer den Absender hievon zu benachrichtigen und inzwischen das Frachtgut auf Gefahr und Kosten des Absenders aufzubewahren oder bei einem Dritten zu hinterlegen. |
2 | Wird in einer den Umständen angemessenen Zeit weder vom Absender noch vom Empfänger über das Frachtgut verfügt, so kann der Frachtführer unter Mitwirkung der am Orte der gelegenen Sache zuständigen Amtsstelle das Frachtgut zugunsten des Berechtigten wie ein Kommissionär verkaufen lassen. |
6.2.2 La decisione impugnata può essere confermata anche laddove ha riconosciuto all'opponente il diritto al 40 % della mercede, nonostante essa abbia omesso di porre in compensazione i costi di deposito (causati dal destinatario) con la pigione pagata (al destinatario) per l'affitto del magazzino.
Come già ricordato dal Pretore, l'art. 44 cpv. 1
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
|
1 | Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
2 | Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 99 - 1 Der Schuldner haftet im Allgemeinen für jedes Verschulden. |
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1 | Der Schuldner haftet im Allgemeinen für jedes Verschulden. |
2 | Das Mass der Haftung richtet sich nach der besonderen Natur des Geschäftes und wird insbesondere milder beurteilt, wenn das Geschäft für den Schuldner keinerlei Vorteil bezweckt. |
3 | Im übrigen finden die Bestimmungen über das Mass der Haftung bei unerlaubten Handlungen auf das vertragswidrige Verhalten entsprechende Anwendung. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
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1 | Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden. |
2 | Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen. |
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 ZGB Art. 4 - Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen. |
Nel gravame la ricorrente sostiene che all'opponente dovrebbe essere completamente negato il diritto alla remunerazione giacché essa avrebbe potuto porre in compensazione al fondo C.________ l'intero credito derivatole dal deposito della merce. Ma una simile generica argomentazione non può indurre a ritenere manifestamente ingiusta la decisione del Tribunale d'appello di attenersi all'apprezzamento del Pretore, il quale ha invece optato per la riduzione del 60 % della pretesa residua dell'opponente.
7.
In conclusione, il ricorso dev'essere respinto nella misura in cui è ammissibile.
Le spese giudiziarie e le ripetibili seguono la soccombenza (art. 66 cpv. 1 e
SR 173.110 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) - Bundesgerichtsgesetz BGG Art. 66 Erhebung und Verteilung der Gerichtskosten - 1 Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann das Bundesgericht die Kosten anders verteilen oder darauf verzichten, Kosten zu erheben. |
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1 | Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann das Bundesgericht die Kosten anders verteilen oder darauf verzichten, Kosten zu erheben. |
2 | Wird ein Fall durch Abstandserklärung oder Vergleich erledigt, so kann auf die Erhebung von Gerichtskosten ganz oder teilweise verzichtet werden. |
3 | Unnötige Kosten hat zu bezahlen, wer sie verursacht. |
4 | Dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden sowie mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betrauten Organisationen dürfen in der Regel keine Gerichtskosten auferlegt werden, wenn sie in ihrem amtlichen Wirkungskreis, ohne dass es sich um ihr Vermögensinteresse handelt, das Bundesgericht in Anspruch nehmen oder wenn gegen ihre Entscheide in solchen Angelegenheiten Beschwerde geführt worden ist. |
5 | Mehrere Personen haben die ihnen gemeinsam auferlegten Gerichtskosten, wenn nichts anderes bestimmt ist, zu gleichen Teilen und unter solidarischer Haftung zu tragen. |
Per questi motivi, il Tribunale federale pronuncia:
1.
Nella misura in cui è ammissibile, il ricorso è respinto.
2.
Le spese giudiziarie di fr. 5'500.-- sono poste a carico della ricorrente, la quale rifonderà all'opponente fr. 6'500.-- per ripetibili della sede federale.
3.
Comunicazione ai patrocinatori delle parti e alla II Camera civile del Tribunale d'appello del Cantone Ticino.
Losanna, 19 febbraio 2009
In nome della I Corte di diritto civile
del Tribunale federale svizzero
La presidente: La cancelliera:
Klett Gianinazzi