SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 27 Wirtschaftsfreiheit - 1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. |
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1 | Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. |
2 | Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
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1 | Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. |
2 | Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. |
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1 | Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. |
2 | Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. |
SR 748.217.1 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1959 über das Luftfahrzeugbuch LBG Art. 5 - Im Luftfahrzeugbuch können vorgemerkt werden: |
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a | Verfügungsbeschränkungen auf Grund einer amtlichen Anordnung zur Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche sowie auf Grund einer Pfändung; |
b | vorläufige Eintragungen zur Sicherung behaupteter dinglicher Rechte oder im Falle der vom Gesetz zugelassenen Ergänzung des Ausweises; |
c | das Recht auf Nachrücken eines Pfandrechts in eine vorgehende leere Pfandstelle; |
d | das Recht auf Benützung des Luftfahrzeugs, sofern es in einem Miet oder Chartervertrag auf mindestens sechs Monate vereinbart ist; |
e | das Aussonderungs- und Pfandrecht des Bundes nach Artikel 37 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20166. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 1 - Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. |
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1 | Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. |
2 | Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. |