S. 120 / Nr. 30 Militärpflichtersatz (d)

BGE 74 IV 120

30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Juni 1948 i. S. Mahler
gegen Statthalteramt Hochdorf.


Seite: 120
Regeste:
Art. 1 Abs. 1
SR 321.0 Codice penale militare del 13 giugno 1927 (CPM)
CPM Art. 1 - Una pena o misura può essere inflitta soltanto per un fatto per cui la legge commina espressamente una pena.
und 3
SR 321.0 Codice penale militare del 13 giugno 1927 (CPM)
CPM Art. 1 - Una pena o misura può essere inflitta soltanto per un fatto per cui la legge commina espressamente una pena.
Erg. MStG. Die schuldhafte Nichtbezahlung des
Militärpflichtersatzes ist nur strafbar, wenn eine zweimalige Mahnung
nachgewiesen ist. Anforderungen an den Beweis.
Art. 1er al. 1 et 3 LCTM. Le non-paiement de la taxe militaire n'est
punissable que si deux sommations sont prouvées. Comment fournir cette preuve?
Art. 1° cp. 1 e 3 LCTM. Il debitore che per colpa propria non ha pagato la
tassa militare è punibile soltanto se sono provati due inviti successivi. Come
dev'esser fornita questa prova?

Aus den Erwägungen:
Es ist nicht dargetan, dass der Beschwerdeführer gemäss Art. 1 Abs. 1
SR 321.0 Codice penale militare del 13 giugno 1927 (CPM)
CPM Art. 1 - Una pena o misura può essere inflitta soltanto per un fatto per cui la legge commina espressamente una pena.
und 3
SR 321.0 Codice penale militare del 13 giugno 1927 (CPM)
CPM Art. 1 - Una pena o misura può essere inflitta soltanto per un fatto per cui la legge commina espressamente una pena.

Erg. MStG zweimal zur Zahlung gemahnt wurde. Der Sektionschef behauptet zwar,
den Beschwerdeführer das erste Mal am 12. August und das zweite Mal am 15.
November 1947 gemahnt zu haben Er gibt aber zu, dass bloss die zweite Mahnung
durch eingeschriebenen Brief erfolgt sei. Für die Zustellung der ersten
Mahnung fehlt es demnach an einem Beweis. Die leeren Formulare, die der
Sektionschef seiner Vernehmlassung beigelegt hat, tun nicht einmal zwingend
dar, dass ein entsprechender Brief tatsächlich der Post übergeben und noch
weniger, dass er durch diese dem Beschwerdeführer zugestellt wurde. Eine
Vermutung dafür in dem Sinne, dass der Adressat den in der Regel unmöglichen
negativen Beweis des Gegenteils zu erbringen hätte, darf bei Beförderung einer
Mitteilung durch einfachen (nicht eingeschriebenen) Brief nicht aufgestellt
werden, wenn vom Empfange der Eintritt einer für den Adressaten nachteiligen
Rechtsfolge abhängt (BGE 61

Seite: 121
I 7
ff; 70 I 65 ff). Ob, wie der Sektionschef behauptet, «ordentlicherweise»
allgemein nur das zweite Mal mit eingeschriebenem Brief gemahnt wird, ist
unerheblich. Dieses Verfahren mag wegen der Kosten üblich und praktisch sein.
Zahlt aber ein Pflichtiger auch auf die zweite Mahnung hin nicht, BO bleibt
nichts anderes übrig, als ihn nochmals zu mahnen und sich den Beweis dafür
durch Einschreibung des Briefes oder sonstwie durch Zustellung gegen
Empfangsbescheinigung zu sichern. Der Beschwerdeführer hätte allerdings
höchstwahrscheinlich auch nicht bezahlt, wenn er nachgewiesenermassen zweimal
gemahnt worden wäre. Dies ist jedoch unerheblich, weil der Nachweis der
zweimaligen Mahnung formelle gesetzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit
ist.
Das angefochtene Urteil muss deshalb aufgehoben und die Sache zurückgewiesen
werden. Der Vorinstanz braucht keine Gelegenheit zu weiteren Erhebungen
gegeben zu werden, weil die zweimalige Mahnung, wie sich aus der
Vernehmlassung des Sektionschefs ergibt, nicht bewiesen werden kann und
demnach nur die Freisprechung in Betracht kommt.
Informazioni decisione   •   DEFRITEN
Documento : 74 IV 120
Data : 01. gennaio 1948
Pubblicato : 15. giugno 1948
Sorgente : Tribunale federale
Stato : 74 IV 120
Ramo giuridico : DTF - Diritto penale e procedura penale
Oggetto : Art. 1 Abs. 1 und 3 Erg. MStG. Die schuldhafte Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes ist nur...


Registro di legislazione
CPM: 1
SR 321.0 Codice penale militare del 13 giugno 1927 (CPM)
CPM Art. 1 - Una pena o misura può essere inflitta soltanto per un fatto per cui la legge commina espressamente una pena.
Registro DTF
121-I-1 • 70-I-65 • 74-IV-120
Parole chiave
Elenca secondo la frequenza o in ordine alfabetico
lettera • pittore • casale • prova • condizione • corte di cassazione penale • presunzione • autorità inferiore • ricevimento