SR 131.234 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) KV-GE Art. 1 Republik und Kanton Genf - 1 Die Republik Genf ist ein demokratischer Rechtsstaat, der auf Freiheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Solidarität gründet. |
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1 | Die Republik Genf ist ein demokratischer Rechtsstaat, der auf Freiheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Solidarität gründet. |
2 | Sie bildet einen der souveränen Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft und übt die Befugnisse aus, die dieser nicht durch die Bundesverfassung übertragen werden. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 131.234 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) KV-GE Art. 96 Finanzen - Der Grosse Rat verabschiedet das jährliche Budget, genehmigt die Ausgaben und nimmt die Jahresrechnung ab. Er legt die Steuern fest. |
SR 221.229.1 Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) - Versicherungsvertragsgesetz VVG Art. 96 - In der Summenversicherung gehen die Ansprüche, die dem Anspruchsberechtigten infolge Eintritts des befürchteten Ereignisses gegenüber Dritten zustehen, nicht auf das Versicherungsunternehmen über. |
SR 131.234 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) KV-GE Art. 96 Finanzen - Der Grosse Rat verabschiedet das jährliche Budget, genehmigt die Ausgaben und nimmt die Jahresrechnung ab. Er legt die Steuern fest. |