SR 131.234 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) KV-GE Art. 3 Weltlicher Stand - 1 Der Staat ist weltlich. Er verhält sich in religiösen Fragen neutral. |
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1 | Der Staat ist weltlich. Er verhält sich in religiösen Fragen neutral. |
2 | Er entlöhnt und unterstützt keine Kultustätigkeiten. |
3 | Die Behörden unterhalten Beziehungen mit den religiösen Gemeinschaften. |
SR 131.234 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) KV-GE Art. 3 Weltlicher Stand - 1 Der Staat ist weltlich. Er verhält sich in religiösen Fragen neutral. |
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1 | Der Staat ist weltlich. Er verhält sich in religiösen Fragen neutral. |
2 | Er entlöhnt und unterstützt keine Kultustätigkeiten. |
3 | Die Behörden unterhalten Beziehungen mit den religiösen Gemeinschaften. |