SR 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) - Berufsbildungsgesetz BBG Art. 6 Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften - 1 Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
SR 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) - Berufsbildungsgesetz BBG Art. 6 Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften - 1 Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
SR 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) - Berufsbildungsgesetz BBG Art. 6 Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften - 1 Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
SR 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) - Berufsbildungsgesetz BBG Art. 6 Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften - 1 Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
SR 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) - Berufsbildungsgesetz BBG Art. 6 Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften - 1 Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |
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1 | Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung fördern, welche die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern. |
2 | Er kann insbesondere fördern: |
a | die individuelle Mehrsprachigkeit, namentlich durch entsprechende Anforderungen an die Unterrichtssprachen und die sprachliche Bildung der Lehrkräfte; |
b | den durch die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt oder die Unternehmen unterstützten Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Sprachregionen. |