SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 131.231 Verfassung des Kantons Waadt, vom 14. April 2003 KV/VD Art. 6 - 1 Der Staat setzt sich zum Ziel: |
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1 | Der Staat setzt sich zum Ziel: |
a | das Gemeinwohl und den kantonalen Zusammenhalt; |
b | die harmonische Einbindung des Einzelnen in die Gesellschaft; |
c | die Erhaltung der physischen Lebensgrundlagen und die nachhaltige Bewahrung der natürlichen Ressourcen; |
d | den Schutz der Interessen der kommenden Generationen; |
e | den Klima- und Biodiversitätsschutz sowie die Bekämpfung der Klimaerwärmung und des damit verbundenen Klimawandels. |
2 | Der Staat achtet in seinem Handeln darauf, dass: |
a | Würde, Rechte und Freiheiten der Personen geschützt sind; |
b | die öffentliche Ordnung gewahrt ist; |
c | Gerechtigkeit und Frieden durchgesetzt und die Bemühungen zur Konfliktverhütung unterstützt werden; |
d | die Familie als Grundbaustein der Gesellschaft anerkannt ist; |
e | Frauen und Männer in den Behörden ausgewogen vertreten sind; |
f | dem Umweltnotstand Rechnung getragen wird. |