IR 0.232.141.1 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) PCT Art. 14 Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung |
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i | nicht entsprechend der Ausführungsordnung14 unterzeichnet ist; |
ii | nicht die vorgeschriebenen Angaben über den Anmelder enthält; |
iii | keine Bezeichnung der Erfindung enthält; |
iv | keine Zusammenfassung enthält; |
v | den Formerfordernissen in dem von der Ausführungsordnung vorgesehenen Umfang nicht entspricht. |
IR 0.232.141.1 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) PCT Art. 15 Die internationale Recherche - (1) Für jede internationale Anmeldung wird eine internationale Recherche durchgeführt. |
IR 0.232.141.1 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) PCT Art. 30 Vertraulicher Charakter der internationalen Anmeldung |
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i | dem Zeitpunkt der internationalen Veröffentlichung der internationalen Anmeldung, |
ii | dem Zeitpunkt des Eingangs der Übermittlung der internationalen Anmeldung nach Artikel 20. |
iii | dem Zeitpunkt des Eingangs eines Exemplars der internationalen Anmeldung nach Artikel 22. |
IR 0.232.141.1 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) PCT Art. 30 Vertraulicher Charakter der internationalen Anmeldung |
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i | dem Zeitpunkt der internationalen Veröffentlichung der internationalen Anmeldung, |
ii | dem Zeitpunkt des Eingangs der Übermittlung der internationalen Anmeldung nach Artikel 20. |
iii | dem Zeitpunkt des Eingangs eines Exemplars der internationalen Anmeldung nach Artikel 22. |
IR 0.232.141.1 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) PCT Art. 30 Vertraulicher Charakter der internationalen Anmeldung |
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i | dem Zeitpunkt der internationalen Veröffentlichung der internationalen Anmeldung, |
ii | dem Zeitpunkt des Eingangs der Übermittlung der internationalen Anmeldung nach Artikel 20. |
iii | dem Zeitpunkt des Eingangs eines Exemplars der internationalen Anmeldung nach Artikel 22. |