PPF.
cp. l PPF.
PPF, dans la teneur que lui a donnée l'art. 8 de l'arrêté fédéral
PPF
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SR 312.0 StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO) - Strafprozessordnung Art. 97 Auskunftsrechte bei hängigem Verfahren |
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| Solange ein Verfahren hängig ist, haben die Parteien und die anderen Verfahrensbeteiligten nach Massgabe des ihnen zustehenden Akteneinsichtsrechts das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden bearbeiteten Personendaten. | ||||||
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SR 312.0 StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO) - Strafprozessordnung Art. 252 Durchführung am Körper |
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| Untersuchungen von Personen und Eingriffe in die körperliche Integrität werden von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen. | ||||||
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SR 312.0 StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO) - Strafprozessordnung Art. 406 Schriftliches Verfahren |
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| Das Berufungsgericht kann die Berufung in einem schriftlichen Verfahren behandeln, wenn ausschliesslich: | ||||||
| Rechtsfragen zu entscheiden sind; | ||||||
| der Zivilpunkt angefochten ist; | ||||||
| Übertretungen Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils bilden und mit der Berufung nicht ein Schuldspruch wegen eines Verbrechens oder Vergehens beantragt wird; | ||||||
| die Kosten-, Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen angefochten sind; | ||||||
| Massnahmen im Sinne der Artikel 66-73 StGB [1] angefochten sind. | ||||||
| Mit dem Einverständnis der Parteien kann die Verfahrensleitung das schriftliche Verfahren zudem anordnen, wenn: | ||||||
| die Anwesenheit der beschuldigten Person nicht erforderlich ist; | ||||||
| Urteile eines Einzelgerichts Gegenstand der Berufung sind. | ||||||
| Die Verfahrensleitung setzt der Partei, welche die Berufung erklärt hat, Frist zur schriftlichen Begründung. | ||||||
| Das anschliessende Verfahren richtet sich nach Artikel 390 Absätze 2-4. | ||||||
| [1] SR 311.0 | ||||||