SR 161.1 Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR) BPR Art. 12 Ungültige Stimmzettel - 1 Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
|
1 | Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
a | nicht amtlich sind; |
b | anders als handschriftlich ausgefüllt sind; |
c | den Willen des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lassen; |
d | ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten; |
e | ... |
2 | Vorbehalten bleiben die Ungültigkeits- und Nichtigkeitsgründe, die mit dem kantonalen Verfahren (Stimmkuvert, Kontrollstempel, usw.) zusammenhängen. |
3 | Für Versuche28 mit elektronischer Stimmabgabe umschreibt das Recht des durchführenden Kantons die Voraussetzungen gültiger Stimmabgabe und die Ungültigkeitsgründe.29 |
SR 161.1 Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR) BPR Art. 12 Ungültige Stimmzettel - 1 Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
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1 | Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
a | nicht amtlich sind; |
b | anders als handschriftlich ausgefüllt sind; |
c | den Willen des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lassen; |
d | ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten; |
e | ... |
2 | Vorbehalten bleiben die Ungültigkeits- und Nichtigkeitsgründe, die mit dem kantonalen Verfahren (Stimmkuvert, Kontrollstempel, usw.) zusammenhängen. |
3 | Für Versuche28 mit elektronischer Stimmabgabe umschreibt das Recht des durchführenden Kantons die Voraussetzungen gültiger Stimmabgabe und die Ungültigkeitsgründe.29 |
SR 161.1 Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR) BPR Art. 12 Ungültige Stimmzettel - 1 Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
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1 | Stimmzettel sind ungültig, wenn sie: |
a | nicht amtlich sind; |
b | anders als handschriftlich ausgefüllt sind; |
c | den Willen des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lassen; |
d | ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten; |
e | ... |
2 | Vorbehalten bleiben die Ungültigkeits- und Nichtigkeitsgründe, die mit dem kantonalen Verfahren (Stimmkuvert, Kontrollstempel, usw.) zusammenhängen. |
3 | Für Versuche28 mit elektronischer Stimmabgabe umschreibt das Recht des durchführenden Kantons die Voraussetzungen gültiger Stimmabgabe und die Ungültigkeitsgründe.29 |