OJ; décision d'irrecevabilité d'une initiative populaire.
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 67 Fakultatives Referendum |
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| Gesetze sowie andere Erlasse des Grossen Rates, die Ausgaben vorsehen, werden den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet, wenn 1,5 Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen. [1] | ||||||
| Wenn 500 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen, werden ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet: | ||||||
| die Gesetze, die eine neue Steuer oder die Änderung des bestehenden Steuersatzes oder Steuerobjekts betreffen; | ||||||
| die Gesetze, die einschliesslich der betreffenden Rechtsmittel eine Änderung der Gesetzgebung zum Wohnungswesen, zum Mieterschutz und zum Wohnraum beinhalten. | ||||||
| Die Gegenstände nach diesem Artikel werden den Stimmberechtigten ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet, wenn der Grosse Rat mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ohne die Stimmenhaltungen, aber mindestens die Mehrheit der Mitglieder dies beschliesst. | ||||||
| [1] Angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2024, in Kraft seit 23. März 2024. Gewährleistungsbeschluss vom 17. März 2025 (BBl 2025 966Art. 7; 2024 2852). | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 67 Fakultatives Referendum |
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| Gesetze sowie andere Erlasse des Grossen Rates, die Ausgaben vorsehen, werden den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet, wenn 1,5 Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen. [1] | ||||||
| Wenn 500 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen, werden ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet: | ||||||
| die Gesetze, die eine neue Steuer oder die Änderung des bestehenden Steuersatzes oder Steuerobjekts betreffen; | ||||||
| die Gesetze, die einschliesslich der betreffenden Rechtsmittel eine Änderung der Gesetzgebung zum Wohnungswesen, zum Mieterschutz und zum Wohnraum beinhalten. | ||||||
| Die Gegenstände nach diesem Artikel werden den Stimmberechtigten ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet, wenn der Grosse Rat mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ohne die Stimmenhaltungen, aber mindestens die Mehrheit der Mitglieder dies beschliesst. | ||||||
| [1] Angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2024, in Kraft seit 23. März 2024. Gewährleistungsbeschluss vom 17. März 2025 (BBl 2025 966Art. 7; 2024 2852). | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 67 Fakultatives Referendum |
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| Gesetze sowie andere Erlasse des Grossen Rates, die Ausgaben vorsehen, werden den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet, wenn 1,5 Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen. [1] | ||||||
| Wenn 500 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen, werden ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet: | ||||||
| die Gesetze, die eine neue Steuer oder die Änderung des bestehenden Steuersatzes oder Steuerobjekts betreffen; | ||||||
| die Gesetze, die einschliesslich der betreffenden Rechtsmittel eine Änderung der Gesetzgebung zum Wohnungswesen, zum Mieterschutz und zum Wohnraum beinhalten. | ||||||
| Die Gegenstände nach diesem Artikel werden den Stimmberechtigten ebenfalls zur Abstimmung unterbreitet, wenn der Grosse Rat mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ohne die Stimmenhaltungen, aber mindestens die Mehrheit der Mitglieder dies beschliesst. | ||||||
| [1] Angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2024, in Kraft seit 23. März 2024. Gewährleistungsbeschluss vom 17. März 2025 (BBl 2025 966Art. 7; 2024 2852). | ||||||