Urteilskopf

87 I 374

62. Auszug aus dem Urteil vom 22. November 1961 i.S. G. gegen Einwohnergemeinde Sachseln, Kanton Obwalden und Steuerrekurskommission des Kantons Obwalden.
Regeste (de):

Regeste (fr):

Regesto (it):


Erwägungen ab Seite 375

BGE 87 I 374 S. 375

Aus den Erwägungen:
Nach Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ist in der Beschwerdeschrift auszuführen, dass und inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungswidrig sei. Beruht ein Urteil, wie dasjenige der Steuerrekurskommission, auf zwei selbständigen Begründungen, so verstösst es nur dann gegen Art. 4
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
BV, wenn beide Begründungen willkürlich sind; erweist sich hingegen selbst nur eine der Begründungen als frei von Willkür, so ist es auch der Entscheid als solcher. Um im Sinne des Art. 90 Abs. 1 lit. b OG die Verfassungswidrigkeit des Entscheids aufzuzeigen, muss die Beschwerdeschrift demzufolge die Willkürlichkeit beider Begründungen dartun (ASA 28 S. 175 mit Verweisungen; nicht veröffentlichtes Urteil vom 5. Oktober 1960 i.S. Imboden, Erw. 2 c; BIRCHMEIER, Handbuch, S. 391 oben). Die vorliegende Beschwerdeschrift wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Der Beschwerdeführer setzt sich wohl mit der ersten, nicht jedoch mit der zweiten von der Steuerrekurskommission gegebenen Begründung auseinander. Mangels einer den Anforderungen des Art. 90 Abs. 1 lit. b OG genügenden Begründung ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 87 I 374
Datum : 22. November 1961
Publiziert : 31. Dezember 1961
Quelle : Bundesgericht
Status : 87 I 374
Sachgebiet : BGE - Verfassungsrecht
Gegenstand : Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Inhalt der Beschwerdeschrift. Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren von einander unabhängigen


Gesetzesregister
BV: 4
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
OG: 90
BGE Register
87-I-374
Stichwortregister
Sortiert nach Häufigkeit oder Alphabet
beschwerdeschrift • obwalden • voraussetzung • entscheid • begründung des entscheids • autonomie
Zeitschrift ASA
ASA 28,175