S. 82 / Nr. 22 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (d)

BGE 74 III 82

22. Auszug aus dem Entscheid vom 29. November 1948 i. S. Flury.

Regeste:
Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen. Ein Freihandverkauf ist ohne
Zustimmung des Schuldners (oder eines sie ersetzenden Gerichtsurteils) nicht
zulässig (Art. 130 Ziff. 1 SchKG, Art. 10 Abs. 2 VVAG).
Réalisation de parts de communautés. Elles ne peuvent être vendues de gré à
gré qu'avec l'assentiment du débiteur ou en vertu d'un jugement en tenant lieu
(art. 130 ch. 1 LP, 10 al. 2 ord. concernant la saisie et la réalisation de
parts de communautés).
Realizzazione di diritti in comunione. Essi non possono essere ceduti a
trattative private che con il consenso del debitore o in base ad una sentenza
(art. 130 cifra 1 LEF, art. 10 cp. 2 del regolamento concernente il
pignoramento e la realizzazione di diritti in comunione).

In Betreibungen gegen Flury wurde das Anteilsrecht des Schuldners an einer
einfachen Gesellschaft gepfändet. Nachdem die Verwertung verlangt worden war,
verfügte die untere Aufsichtsbehörde auf Vorschlag des Mitgesellschafters R.
im Einverständnis aller übrigen Beteiligten mit Ausnahme des Schuldners, das
gepfändete Anteilsrecht sei freihändig zu verkaufen. Die kantonale
Aufsichtsbehörde wies die Beschwerde des Schuldners gegen diese Verfügung ab.
Das Bundesgericht heisst sie gut.

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Begründung:
Art. 10 Abs. 2 VVAG stellt der gemäss Art. 132 SchKG zur Bestimmung des
Verwertungsverfahrens beratenen Aufsichtsbehörde nur zwei Verwertungsarten zur
Wahl: sie kann verfügen, dass das gepfändete Anteilsrecht als solches zu
versteigern, oder dass die Auflösung der Gemeinschaft und die Liquidation des
Gemeinschaftsvermögens nach den für die betreffende Gemeinschaft geltenden
Vorschriften herbeizuführen sei. Die Versteigerung durch den Verkauf aus
freier Hand zu ersetzen, ist bei Anteilsrechten wie bei beweglichen Sachen und
Forderungen nur im Rahmen von Art. 130 SchKG zulässig. Gepfändete
Anteilsrechte können also, da sie nicht zu den in Art. 130 Ziff. 2-4
behandelten Gegenständen gehören, nur im Falle von Ziff. 1 dieser Bestimmung,
d. h. auf Begehren aller Beteiligten freihändig verkauft werden. Die
Zustimmung des Schuldners ist demnach unerlässlich. Angesichts der mit dem
Freihandverkauf verbundenen Gefahren leuchtet dies ohne weiteres ein.
Art. 6 Abs. 1 am Ende VVAG, auf den R. sich berufen hat, erlaubt keinen
gegenteiligen Schluss. Diese Vorschrift betrifft nach ihrem klaren Wortlaut
nur Verfügungen über die zur Gemeinschaft gehörenden Vermögensgegenstände, wie
sie sich während der Dauer der Pfändung im Interesse der Mitglieder der
Gemeinschaft als notwendig erweisen können, nicht Verfügungen über das
Anteilsrecht des betriebenen Mitglieds bezw. über seinen Liquidationsanteil.
Ob der Betriebene nach dem unter den Mitgliedern der Gemeinschaft bestehenden
Rechtsverhältnis verpflichtet sei, bei einem Freihandverkaufe mitzuwirken,
haben die Betreibungsbehörden nicht zu prüfen, da es sich hiebei um eine
materiellrechtliche Frage handelt. Sie könnten einer solchen Verpflichtung des
Betriebenen mangels Zustimmung desselben höchstens dann Rechnung tragen, wenn
sie gerichtlich festgestellt wäre.

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Im vorliegenden Falle liegt weder die Zustimmung des Schuldners zum
freihändigen Verkaufe seines Anteilsrechts noch ein Urteil vor, das sie
ersetzen könnte. Die angefochtene Verfügung ist daher als ungesetzlich
aufzuheben. Die untere Aufsichtsbehörde wird sich, wenn die
Verwertungsbegehren aufrechterhalten werden, darüber schlüssig werden müssen,
ob das Anteilsrecht versteigert oder die Auflösung der Gemeinschaft und die
Liquidation des Gemeinschaftsvermögens herbeigeführt werden soll.
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 74 III 82
Datum : 01. Januar 1948
Publiziert : 29. November 1948
Quelle : Bundesgericht
Status : 74 III 82
Sachgebiet : BGE - Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Gegenstand : Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen. Ein Freihandverkauf ist ohne Zustimmung des...


Gesetzesregister
SchKG: 130  132
VVAG: 6  10
BGE Register
74-III-82
Stichwortregister
Sortiert nach Häufigkeit oder Alphabet
schuldner • freihandverkauf • ersetzung • vvag • entscheid • untere aufsichtsbehörde • versteigerung • verwertungsbegehren • bewilligung oder genehmigung • beendigung • liquidation • bewegliche sache • schuldbetreibungs- und konkursrecht • anteil an gemeinschaftsvermögen • einfache gesellschaft • dauer • wiese • liquidationsanteil • frage • orden
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