BGE 66 II 142
30. Extrait de l'arrêt de la Ire section civile du 23 octobre 1940 dans la
cause Faessler c. Crémo S.A.
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Regeste:
Contrat de travail. Durée du renouvellement tacite, art. 346
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 346 - 1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
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1 | Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
2 | Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn: |
a | der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; |
b | die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; |
c | die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann. |
anticipée pour de justes motifs, art. 352
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 352 - 1 Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
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1 | Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
2 | Wird aus Verschulden des Heimarbeitnehmers die Arbeit mangelhaft ausgeführt, so ist er zur unentgeltlichen Verbesserung des Arbeitserzeugnisses verpflichtet, soweit dadurch dessen Mängel behoben werden können. |
Dienstvertrag. Dauer der stillschweigenden Erneuerung, Art. 346 OR; Rücktritt
aus wichtigen Gründen, Art. 352 OR.
Contratto di lavoro. Durata della rinnovazione tacita, art. 346
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 346 - 1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
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1 | Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
2 | Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn: |
a | der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; |
b | die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; |
c | die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann. |
risoluzione anticipata per cause gravi, art. 352
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 352 - 1 Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
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1 | Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
2 | Wird aus Verschulden des Heimarbeitnehmers die Arbeit mangelhaft ausgeführt, so ist er zur unentgeltlichen Verbesserung des Arbeitserzeugnisses verpflichtet, soweit dadurch dessen Mängel behoben werden können. |
1. Renouvellement tacite.
Aux termes de l'art. 346 al. 1
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 346 - 1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
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1 | Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
2 | Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn: |
a | der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; |
b | die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; |
c | die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann. |
durée déterminée est tacitement prolongé de part et d'autre, il est réputé
renouvelé pour le même temps, mais pour une année au plus». Aux termes de
l'al. 2, «lorsque la résiliation est subordonnée à un congé préalable, le
contrat est réputé renouvelé si aucune des parties n'a donné congé». -
L'article a ainsi en vue deux hypothèses différentes: le premier alinéa vise
la prolongation tacite du contrat de part et d'autre; le second, celle du
défaut de congé préalable lorsque le contrat a subordonné à un tel congé la
résiliation; dans le premier cas, le contrat est réputé renouvelé pour une
année au plus; dans le second cas, il est réputé renouvelé sans restriction.
Si le législateur avait entendu traiter de la même façon les deux cas, il les
aurait prévus dans le même alinéa, ou alors il aurait employé dans les deux
alinéas les mêmes termes pour indiquer les conséquences juridiques de la
reconduction (cf. dans ce sens OSER-SCHÖNENBERGER, No 7 sur l'art. 346
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 346 - 1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
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1 | Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. |
2 | Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn: |
a | der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; |
b | die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; |
c | die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann. |
auteurs qui se prononcent dans le sens contraire ne motivent pas leur
opinion).
2. Résiliation anticipée.
Selon certains commentateurs, le renvoi doit intervenir aussitôt que
l'employeur a connaissance des justes motifs (V. OSER-SCHÖNENBERGER, art. 352
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 352 - 1 Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
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1 | Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben. |
2 | Wird aus Verschulden des Heimarbeitnehmers die Arbeit mangelhaft ausgeführt, so ist er zur unentgeltlichen Verbesserung des Arbeitserzeugnisses verpflichtet, soweit dadurch dessen Mängel behoben werden können. |
CO, nos marginaux 15, 16 et 41). Mais, en cette matière, il convient de ne pas
poser des principes absolus et rigides. Dans chaque cas, le juge doit examiner
l'ensemble des circonstances. Parfois, un temps plus ou moins long pourra
s'écouler
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jusqu'au renvoi, sans que ce seul fait implique renonciation aux justes
motifs. Il ne faut pas que la mansuétude d'une partie la prive de son droit,
pourvu, naturellement, que le retard s'explique par des raisons plausibles et
que les motifs de rupture subsistent (cf. OSER-SCHÖNENBERGER, loc. cit.). En
revanche, l'employeur qui renouvelle un contrat expressément ou tacitement
malgré les manquements graves qu'il reproche à son employé montre que sa
confiance n'est pas détruite, qu'il ne considère pas ces motifs comme
suffisamment graves ou qu'il renonce à s'en prévaloir pour une autre cause. Il
est contradictoire de trouver une circonstance «qui, pour des raisons de
moralité ou en vertu des règles de la bonne foi, autorise l'une des parties à
ne plus exécuter le contrat» dans une circonstance qui n'a pas empêché
l'employeur de renouveler le contrat alors qu'il pouvait y mettre fin par la
voie normale de la dénonciation. En ce cas, il ne s'agit pas d'une simple
temporisation, mais bien d'une renonciation à se prévaloir des motifs
existants pour rompre avec l'autre partie. Ces motifs pourraient tout au plus
être invoqués comme circonstances aggravantes d'autres manquements ultérieurs
(cf. OSER-SCHÖNENBERGER, art. 362
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 362 - 1 Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden:233 |
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1 | Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden:233 |
2 | Abreden sowie Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen, die von den vorstehend angeführten Vorschriften zuungunsten des Arbeitnehmers abweichen, sind nichtig. |
résiliation anticipée ne peut être antérieure au rapport contractuel que si la
partie l'a ignorée lors de la conclusion ou du renouvellement du contrat.