S. 324 / Nr. 48 Erfindungsschutz (d)

BGE 59 II 324

48. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. Juli 1933 i. S. Aghin
A.-G. gegen Winteler & Cie .

Regeste:
Patentverletzungsklage. Wünschbarkeit, dass das kantonale Handelsgericht, wenn
es schon von der Veranstaltung einer Expertise absehen zu können glaubt, den
Befund der ihm angehörenden Sachverständigen für das Bundesgericht
protokollieren lässt.

3.- Das deutsche Reichspatentamt hatte die Frage der Erfindungshöhe im
Vorprüfungsverfahren bejaht, desgleichen Dr. Arndt als gerichtlicher Experte
im Prozesse der Vereinigten Zwieseler & Pirnaer Farbenglaswerke A.-G. c.
Siederer & Freudenberg, in dem gegen

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das deutsche Ta'Bois-Patent die Einrede der Ungültigkeit erhoben worden war,
und der 10. Zivilsenat des Kammergerichtes Berlin in seinem Urteil vom 21.
Dezember 1932 in diesem Prozess, durch welches das Urteil der Zivilkammer 16 a
des Landgerichtes von Berlin vom 27. Mai 1932 bestätigt wurde. Die Vorinstanz
dagegen hat die Frage gestützt auf den Befund ihrer sachkundigen Mitglieder
verneint. Es ist, besonders in Anbetracht dieser voneinander abweichenden
Entscheidungen, zu bedauern, dass nicht nur die Vorinstanz von der
Veranstaltung der von der Klägerin beantragten Expertise abgesehen hat,
sondern dass die ihr angehörenden zwei Ingenieure es auch unterlassen haben,
zur Erleichterung der Aufgabe des Bundesgerichtes die Gründe ihres technischen
Befundes dem Protokoll einzuverleiben; nur ein solches Protokoll hätte für den
Richter der Berufungsinstanz bei Beurteilung der mit den Tatsachen eng
verknüpften Rechtsfrage der Erfindungshöhe den gleichen praktischen Wert
gehabt, wie ein Expertenbericht. Doch hat das Bundesgericht nach dem geltenden
Recht auch in Patentprozessen, trotz ihrer besondern Natur, nicht die
Möglichkeit, die Vorinstanz zur Veranstaltung einer Expertise anzuhalten (BGE
38 II S. 689).
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 59 II 324
Datum : 01. Januar 1932
Publiziert : 11. Juli 1933
Quelle : Bundesgericht
Status : 59 II 324
Sachgebiet : BGE - Zivilrecht
Gegenstand : Patentverletzungsklage. Wünschbarkeit, dass das kantonale Handelsgericht, wenn es schon von der...


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59-II-324
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