S. 138 / Nr. 27 Obligationenrecht (i)

BGE 54 II 138

27. Estratto della sentenza 6 marzo 1928 della I a Sezione civile nella causa
Arrigoni contro Zarifi.


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Regeste:
Infortunio automobilistico. - Negata colpa concomitante della vittima per
mancanza di discernimento. Riduzione dell'indennizzo tuttavia anunessa in base
agli art. 43 e 54 CO (Consid. 2).
Gli elementi del danno risarcibile sono enumerati limitativamenti dagli art.
45 e 47 CO. Entrano solo in linea di conto i danni che stanno in relazione
immediata e diretta coll'infortunio (Consid. 3).

Ritenuto in linea di fatto:
A. - Il 4 ottobre 1926 l'automobile di Costantino Zarifi da Atene, da lui
stesso condotta, mentre percorreva la strada cantonale che per il borgo di
Massagno conduce a Lugano, investiva ed uccideva nei pressi della Cappella
delle due Mani, il giovinetto novenne Ginlio Arrigoni, che, uscito
improvvisamente dal cancello della casa paterna, attraversava correndo la
strada.
Il padre della vittima, Alfredo Arrigoni in Massagno, conveniva lo Zarifi
davanti al Tribunale di Appello del Cantone Ticino in Lugano per farlo
condannare al pagamento di 15000 fchi. cogli accessori e cioè: a 1500 fchi.
per le spese funerarie (art. 45
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 45 - 1 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
1    Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
2    Ist der Tod nicht sofort eingetreten, so muss namentlich auch für die Kosten der versuchten Heilung und für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Ersatz geleistet werden.
3    Haben andere Personen durch die Tötung ihren Versorger verloren, so ist auch für diesen Schaden Ersatz zu leisten.
CO), nonchè di cora e d'assistenza della
propria moglie, che dal luttuoso avvenimento avrebbe riportato una grave
scossa nervosa, e a 13050 fchi. per perdita di un futuro sestegno della
famiglia (art. 45
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 45 - 1 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
1    Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
2    Ist der Tod nicht sofort eingetreten, so muss namentlich auch für die Kosten der versuchten Heilung und für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Ersatz geleistet werden.
3    Haben andere Personen durch die Tötung ihren Versorger verloren, so ist auch für diesen Schaden Ersatz zu leisten.
, cap. 3 CO) e per riparazione morale (art. 47
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 47 - Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.
CO).
B. - Con sentenza del 27 ottobre 1927 il Tribunale di Appello ammetteva
l'azione limitatamente alla somma di 6000 fchi: 1500 fchi. per spese funerarie
ecc., 3500 franchi in base all'art. 45, cap. 3, e 1000 fchi. per riparazione
morale.
Consideranto in diritto:
1.- Riconoscendo davanti a quest'istanza, come d'altronde già nella sua
allegazione conclusionale al

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Tribunale d'appello, che l'azione contro di lui promossa da Arrigoni è fondata
a concorrenza di 3000 fchi., Zarifi ammette implicitamente che la sua
responsabilità aquiliana è coinvolta nell'infortunio, di cui è rimasto vittima
il figlio dell'attore. Che l'investimento debba farsi risalire a colpa, ed a
colpa grave del convenuto, risulta d'altronde in modo evidente dalle
circostanze di fatto, che l'istanza cantonale ha accertato, che non sono state
impuguate a stregua dell'art. 64
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 47 - Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.
cap. 2 OGF e che vincolano pertanto la Corte
del diritto (art. 81
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 47 - Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.
cp. 1 OGF). Procedendo nel tratto di strada tra la
Cappella delle due mani ed il luogo della disgrazia - tratto di 400 m. circa,
fiancheggiato a destra da ben nove case ed a sinistra da cinque - ad una
velocità di molto superiore ai 18 chilometri, nonostante l'avvertimento «al
passo» dato da un cartello posto presso la cappella, il convenuto ha violato
infatti, commettendo un'imprudenza civilmente inescosabile, l'art. 35 del
concordato intercantonale del 7 aprile 1914 sulla circolazione dei veicoli a
motore, secondo cui «nell'attraversare città, villaggi o borgate la velocità
non può in nessun caso superare l'andatura d'un cavallo al trotto (18
chilometri l'ora)», e, più generalmente, la norma che vieta di mettere a
repentaglio l'incolumita altrui. Quanto al nesso causale, se Zarifi avesse
procedato alla velocità regolamentare, egli avrebbe indubbiamente potuto, alla
vista del ragazzo che attraversava la strada, fermarsi, prima d'investirlo: il
piccolo Arrgoni fu infatti travolto a 9,45 m. dal punto in cui il convenuto
aveva serrato i freni, trovati dal perito Morel potenti, in perfetto ordine e
tali da fermar prontamente l'automobile, mentre risulta d'altra parte che il
suolo era asciutto e che la cantonale ha, nel rettilineo dopo la Cappella
delle due mani verso Lugano, una pendenza del 3,75% soltanto.
2.- Piu delicata appare la questione se ed in quale misura l'evento dannoso
debba essere fatto risalire a colpa concomitante della vittima, colpa che,
secondo

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l'art. 44
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
1    Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
2    Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen.
cp. 1 CO, comporterebbe una riduzione del risarcimento. La colpa
presuppone la capacità di discernimento (VON TUHR, Obligationenrecht, p. 342 -
e sentenza 21 settembre 1927 del Tribunale federale in causa Blum-Gurtner c.
Gallay), la quale e esclusa nelle persone che, per effetto dell'età infantile,
son prive della facoltà d'agire ragionevolmente (art.- 16 CCS): «Le manque de
cette faculté, soit l'excuse d'un acte qui, dans le cas concret, se revele
irraisonnable, ne doit pas s'apprécier uniquement d'après la faculté
intellectuelle de discerner de l'auteur, mais encore d'après son pouvoir de se
conformer à ce qu'il discerne comme étant raisonnable. Appliqué aux dangers de
la circulation, cela revient à dire que la faculté de se comporter
raisonnablement suppose non seulement qu'on discerne ces dangers et
specialement celui de traverser une route où circulent des automobiles, mais
aussi qu'on ait le pourvoir d'y adapter sa conduite au moment voulu, ce qui
n'ira pas sans qu'on en prenne l'habitude laquelle ne s'acquiert que peu à
peu.» Benchè il piccolo Arrigoni fosse, per concorde ammissione delle parti,
un ragazzo sveglio, l'esperienza della vita insegua ch'egli non poteva, a nove
anni, aver acquisito l'abitudine di conformarsi alle misure di prudenza,
consigliate dalla conoscenza dei pericoli della strada.
Vero è che il giudice, valendosi della facoltà che l'art. 43
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 43 - 1 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Verschuldens zu würdigen hat.
1    Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Verschuldens zu würdigen hat.
1bis    Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres, das im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten wird, kann er dem Affektionswert, den dieses für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte, angemessen Rechnung tragen.27
2    Wird Schadenersatz in Gestalt einer Rente zugesprochen, so ist der Schuldner gleichzeitig zur Sicherheitsleistung anzuhalten.
cp. 1 CO gli
conferisce di determinare il modo e la misura del risarcimento con equo
apprezzamento delle circostanze ed applicendo ex analogia l'art. 54
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 54 - 1 Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen.
1    Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen.
2    Hat jemand vorübergehend die Urteilsfähigkeit verloren und in diesem Zustand Schaden angerichtet, so ist er hierfür ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweist, dass dieser Zustand ohne sein Verschulden eingetreten ist.
CO. può,
qualora l'equita lo esiga, assimilare, come fattore di riduzione
dell'indennità, alla colpa concomitante la condotta della vittima inespace di
discernimento, quand'essa abbia contribuito a cagionare o ad aggravare il
danno (RO 51 II p. 523), specie quando il risarcimento sia chiesto dalle
persone cui incombeva la sorveglianza della vittima e che con una più stretta
vigilanza avrebbere potuto impedire l'evento dannoso. Nella fattispecie

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tuttavia, benchè il ragazzo Arrigeni abbia indabbiamente contribuito a
provocare l'infortunio, sboccando a corsa dal giardino nella strada,
quotidianamente percorsa da numerosi veicoli a motore, ed attraversandola,
senz'accertarsi che fosse libera, non si giustificherebbe una riduzione
maggiore di quella, assai piccola, che l'istanza cantonale ha operato,
sull'indennità per perdita d'un sostegno e per torto morale, applicando
erroneamente l'art. 44
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
1    Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
2    Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen.
cp. 1 CO: mentre infatti la colpa di Zarifi appare
grave, il contegno della vittima, anche se potesse esserle imputato a colpa,
sarebbe in parte spiegato dalla circostanza ch'essa non aveva udito nè il
rumore del motore dell'automobile, che avanzava silenziosa, nè i seguali, che
nen erano stati dati.
...
3.- In caso di morte, la legge non prevede un risarcimento integrale
dell'interesse, che i terzi avrebbero avuto a che la vittima dell'atto
illecito sopravvivesse: gli elementi di danno risarcibile sono enunciati in
modo limitativo dagli art. 45 e 47 CO, che regolano la questione ad esclusione
dell'art. 41
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 41 - 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
1    Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
2    Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt.
CO (RO 53 II p. 124 le e sentenze ivi citate). Non entrano
pertanto in linea di conto le spese che i parenti della vittima hanno dovuto
sopportare percorarsi delle conseguenze della scossa morale da essi risentita
in occasione dell'infortunio o per la morte del congiunto: le spese, di cui
parla l'art. 45
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 45 - 1 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
1    Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
2    Ist der Tod nicht sofort eingetreten, so muss namentlich auch für die Kosten der versuchten Heilung und für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Ersatz geleistet werden.
3    Haben andere Personen durch die Tötung ihren Versorger verloren, so ist auch für diesen Schaden Ersatz zu leisten.
cp. 1 CO, comprendono unicamente quelle che stanno in
relazione immediata e diretta col decesso. Nella fattispecie tuttavia il
convenuto non ha contestato, nella forma voluta dal diritto cantonale, la
cifra di 1500 fchi. quale ammontare delle spese risarcibili ai sensi dell'art.
45
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 45 - 1 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
1    Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
2    Ist der Tod nicht sofort eingetreten, so muss namentlich auch für die Kosten der versuchten Heilung und für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Ersatz geleistet werden.
3    Haben andere Personen durch die Tötung ihren Versorger verloren, so ist auch für diesen Schaden Ersatz zu leisten.
cp. 1 CO e tale riconoscimento lo vincola.
4.- ...
Il Tribunale federale pronuncia:
I ricorsi sono respinti.
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 54 II 138
Datum : 01. Januar 1927
Publiziert : 06. März 1928
Quelle : Bundesgericht
Status : 54 II 138
Sachgebiet : BGE - Zivilrecht
Gegenstand : Infortunio automobilistico. - Negata colpa concomitante della vittima per mancanza di...


Gesetzesregister
: 64  81
OR: 41 
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 41 - 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
1    Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
2    Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt.
43 
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 43 - 1 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Verschuldens zu würdigen hat.
1    Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Verschuldens zu würdigen hat.
1bis    Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres, das im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten wird, kann er dem Affektionswert, den dieses für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte, angemessen Rechnung tragen.27
2    Wird Schadenersatz in Gestalt einer Rente zugesprochen, so ist der Schuldner gleichzeitig zur Sicherheitsleistung anzuhalten.
43e  44 
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 44 - 1 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
1    Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermässigen oder gänzlich von ihr entbinden.
2    Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermässigen.
45 
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 45 - 1 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
1    Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen.
2    Ist der Tod nicht sofort eingetreten, so muss namentlich auch für die Kosten der versuchten Heilung und für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Ersatz geleistet werden.
3    Haben andere Personen durch die Tötung ihren Versorger verloren, so ist auch für diesen Schaden Ersatz zu leisten.
45e  47 
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 47 - Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.
54
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 54 - 1 Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen.
1    Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen.
2    Hat jemand vorübergehend die Urteilsfähigkeit verloren und in diesem Zustand Schaden angerichtet, so ist er hierfür ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweist, dass dieser Zustand ohne sein Verschulden eingetreten ist.
BGE Register
54-II-138
Stichwortregister
Sortiert nach Häufigkeit oder Alphabet
beklagter • hut • automobil • sucht • genugtuung • bestattungskosten • mais • motorfahrzeug • bundesgericht • tod • klage • kantonsgericht • leiter • schaden • verwandtschaft • sachverhalt • entscheid • zahl • sorgfalt • verwaltungsverordnung
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