115 II 366
66. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Oktober 1989 i.S. Gebrüder G. gegen J. und Kantonales Schiedsgericht Wallis (staatsrechtliche Beschwerde)
Regeste (de):
- Rechtsmittel gegen Urteile des Kantonalen Schiedsgerichts Wallis. Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
- 1. Urteile des Kantonalen Schiedsgerichts können nur mit staatsrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Unzulässigkeit insbesondere der Berufung, weil das Schiedsgericht zwar als einzige kantonale Instanz für im Verfahren gemäss Art. 343 Abs. 2
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 343
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OR Art. 343
- 2. Art. 343 Abs. 2
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OR Art. 343
Regeste (fr):
- Moyens de droit contre les jugements de la Commission cantonale d'arbitrage du canton du Valais. Compétence des tribunaux de prud'hommes.
- 1. Les jugements de la Commission cantonale d'arbitrage ne peuvent être déférés devant le Tribunal fédéral que par un recours de droit public. Le recours en réforme, en particulier, est irrecevable car, bien qu'étant l'unique instance cantonale compétente pour les litiges à juger selon la procédure prévue par l'art. 343 al. 2 CO, la commission d'arbitrage est, d'après son organisation et sa fonction, un tribunal inférieur au sens de l'art. 48 al. 2 OJ (consid. 2).
- 2. L'art. 343 al. 2 CO n'impose pas aux cantons de soumettre à la procédure qu'il indique les demandes reconventionnelles dont la valeur litigieuse est supérieure à celle arrêtée par cette disposition (consid. 3).
Regesto (it):
- Rimedi giuridici contro le decisioni della Commissione cantonale d'arbitrato del cantone del Vallese. Competenza dei tribunali incaricati di statuire sulle controversie derivanti dal rapporto di lavoro.
- 1. Le sentenze della Commissione cantonale d'arbitrato possono essere impugnate dinanzi al Tribunale federale esclusivamente con ricorso di ricorso pubblico. Il ricorso per riforma, in particolare, è inammissibile poiché, pur essendo l'unica istanza competente per le controversie derivanti dal rapporto di lavoro da decidere secondo la procedura prevista dall'art. 343 cpv. 2 CO, la Commissione d'arbitrato è, alla stregua della sua organizzazione e della sua funzione, un tribunale inferiore ai sensi dell'art. 48 cpv. 2
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 343
- 2. L'art. 343 cpv. 2 CO non impone ai cantoni di sottoporre alla procedura da esso prescritta le domande riconvenzionali il cui valore litigioso sia superiore a quello stabilito in questa disposizione (consid. 3).
Sachverhalt ab Seite 367
BGE 115 II 366 S. 367
Das Kantonale Schiedsgericht Wallis stellte mit Entscheid vom 20. Mai 1988 fest, dass die von J. gegen seine früheren Arbeitgeber, die Gebrüder G., erhobene Klage auf Lohnnachzahlung anerkannt worden sei, weshalb die Beklagten dem Kläger Fr. 2'311.60 schuldeten. Auf die Widerklage auf Zahlung von Fr. 12'883.-- Schadenersatz aus Nichterfüllung des Arbeitsvertrags trat das Schiedsgericht wegen Unzuständigkeit nicht ein. Gegen den am 11. April 1989 eröffneten Entscheid des Schiedsgerichts führen die Beklagten staatsrechtliche Beschwerde und beantragen die Aufhebung des angefochtenen Urteils. Das Schiedsgericht schliesst auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Kläger beantragt, die Beschwerde abzuweisen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit es auf sie eintritt.
Erwägungen
Aus den Erwägungen:
2. Beim Kantonalen Schiedsgericht Wallis, das für die im Verfahren gemäss Art. 343 Abs. 2
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 343 |
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BGE 115 II 366 S. 368
keinem kantonalen Rechtsmittel unterliegen und deshalb als letztinstanzliche Entscheide (Art. 86 f
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BGE 115 II 366 S. 369
nicht in eine Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 Abs. 1 lit. b
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3. Das Schiedsgericht verneint seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Widerklage über Fr. 12'883.-- gestützt auf Art. 29
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 29 - 1 Ist ein Vertragschliessender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für den Bedrohten unverbindlich. |
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1 | Ist ein Vertragschliessender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für den Bedrohten unverbindlich. |
2 | Ist die Drohung von einem Dritten ausgegangen, so hat, wo es der Billigkeit entspricht, der Bedrohte, der den Vertrag nicht halten will, dem anderen, wenn dieser die Drohung weder gekannt hat noch hätte kennen sollen, Entschädigung zu leisten. |
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SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 64 Forschung - 1 Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.30 |
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1 | Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.30 |
2 | Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind.31 |
3 | Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben. |
BGE 115 II 366 S. 370
Bundesrechts wegen ist er dazu auch nicht gehalten. Nach Art. 343 Abs. 2
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4. Die Frage, ob zur Verrechnung gestellte Gegenforderungen im arbeitsrechtlichen Verfahren zu beurteilen gewesen wären, wird mangels substanzierter Rüge (Art. 90 Abs. 1 lit. b
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