103 II 114
19. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. Mai 1977 i.S. Minerva Finanz AG gegen Malek
Regeste (de):
- Abzahlungsvertrag.
- Art. 226m Abs. 4
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
OR Art. 226m
Regeste (fr):
- Vente par acomptes.
- Art. 226m al. 4 CO. Un appareil de jeu électronique que l'on ne peut mettre en marche qu'en introduisant des pièces de monnaie tombe sous le coup de cette disposition.
Regesto (it):
- Vendita a pagamento rateale.
- Art. 226m cpv. 4 CO. Un gioco elettronico automatico che può essere messo in funzione solo con l'introduzione di monete rientra nel campo d'applicazione di questa disposizione.
Sachverhalt ab Seite 114
BGE 103 II 114 S. 114
Dariouche Malek, ein iranischer Student, schloss am 15. März 1974 mit der Gasser Automatic einen Kaufvertrag über einen elektronischen Spielautomaten "Pro Tennis" ab, der beim Einwurf von Fr. 1.-- bzw. Fr. 2.-- ein Spiel mit einem Leuchtpunkt auf einem Fernsehschirm erlaubt. Vereinbart wurde ein Barkaufpreis von Fr. 9'900.-- und ein Teilzahlungspreis von Fr. 12'456.--, zahlbar in 36 Monatsraten zu Fr. 346.--; eine Anzahlung wurde nicht vorgesehen. Der Kaufvertrag enthält den vorgedruckten Hinweis, dass der Kaufgegenstand gemäss seiner Beschaffenheit für einen Gewerbebetrieb bzw. für berufliche Zwecke bestimmt sei, weshalb
BGE 103 II 114 S. 115
auf das Vertragsverhältnis der Parteien nur die Art. 226h Abs. 2
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SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 226m |
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Erwägungen
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
2. Die Parteien stimmen mit der Vorinstanz darin überein, dass der streitige Vertrag ungültig wäre, wenn nicht die Anwendung von Art. 226a Abs. 4
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BGE 103 II 114 S. 116
nur derjenige in Betracht, der sich auf den Kauf von Gegenständen bezieht, "die nach ihrer Beschaffenheit vorwiegend für einen Gewerbebetrieb oder vorwiegend für berufliche Zwecke bestimmt sind". Ob ein solcher Fall vorliegt, ist wegen des zwingenden Charakters des Abzahlungsvertragsrechts unabhängig davon zu untersuchen, dass im Kaufvertrag vom 15. März 1974 ausdrücklich vereinbart wurde, der Spielautomat sei gemäss seiner Beschaffenheit für einen Gewerbebetrieb bzw. für berufliche Zwecke bestimmt.
3. In Art. 226m Abs. 4
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BGE 103 II 114 S. 117
Für die Vorinstanz ist massgebend, dass Art. 226m Abs. 4
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4. a) Kaufgegenstand ist vorliegend ein elektronischer Spielautomat, der nur durch Geldeinwurf in Betrieb gesetzt werden kann. Es ist nun zu prüfen, ob dieser Spielautomat im Sinne von Art. 226m Abs. 4
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BGE 103 II 114 S. 118
Ausnahme allenfalls vorliege. Das Gesetz stellt indessen ausschliesslich auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ab und wendet damit ein objektives - in der Natur des Kaufgegenstandes liegendes - Unterscheidungsmerkmal an. Für die Anwendbarkeit des Art. 226m Abs. 4
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SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 226m |
Für den gewerblichen oder beruflichen Charakter eines Gegenstandes ist entscheidend, dass mit ihm Geld verdient werden kann und soll, wie das bezüglich des streitigen Spielautomaten im angefochtenen Urteil verbindlich festgestellt wird. Entgegen der Auffassung des Beklagten ändert sich an dieser Zweckbestimmung nichts, wenn sich später herausstellt, dass die Erwartungen hinsichtlich des Gewinns sich nicht erfüllen. Unerheblich ist auch, ob sich solche Apparate in Privathäusern mindestens so häufig vorfinden, wie in gewerblichen Unternehmungen. Darauf käme es nur dann an, wenn die Apparate vorwiegend zu privaten statt zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken gehalten würden. Ein Spielapparat, der über Fr. 12'000.-- kostet und nur durch den Einwurf von Geld in Betrieb gesetzt werden kann, dient jedoch im allgemeinen nicht zu Spielen im privaten Kreis. In der Literatur wird denn auch die Ausnahmebestimmung des Art. 226m Abs. 4
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SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 226m |
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BGE 103 II 114 S. 119
kann das zu stossenden Ergebnissen führen und dem Schutzgedanken des Gesetzes zuwiderlaufen. Dieser wurde jedoch mit der Ausnahmebestimmung von Art. 226m Abs. 4
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Dispositiv
Demnach erkennt das Bundesgericht:
In Gutheissung der Berufung wird das Urteil des Appellationshofs des Kantons Bern, I. Zivilkammer, vom 22. September 1976 aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Verfahrens und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.