101 IV 247
55. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. J. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
Regeste (de):
- 1. Art. 269 BStP. Die Vereinigung von Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn die beiden Rechtsmittel auseinandergehalten und getrennt behandelt werden (Erw. 1).
- 2. Art. 397 StGB. Die Wiederaufnahme kann auf ein neues Gutachten gestützt werden, wenn es geeignet ist, eine neue Tatsache zu beweisen (Erw. 2).
- 3. Art. 13
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 13 - 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.
1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. 2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.
Regeste (fr):
- 1. Art. 269 PPF. La réunion dans un seul et même acte des argumentations relatives à un pourvoi en nullité et à un recours de droit public n'est admissible que si les moyens concernant chacune des deux voies de droit sont traités séparément et indépendamment les uns des autres (consid. 1).
- 2. Art. 397 CP. La revision peut être fondée sur une nouvelle expertise, à la condition que celle-ci soit propre à démontrer l'existence de faits nouveaux (consid. 2).
- 3. Art. 13 CP. On doit renoncer à une expertise psychiatrique supplémentaire, lorsque, dès l'abord, il apparaît qu'aucun fait nouveau et important ne peut plus être établi (consid. 2).
Regesto (it):
- 1. Art. 269 PP. La riunione in un solo atto di un ricorso per cassazione e di un ricorso di diritto pubblico è ammissibile soltanto se i due rimedi di diritto sono trattati separatamente e indipendentemente l'uno dall'altro (consid. 1).
- 2. Art. 397 CP. La revisione può essere fondata su di una nuova perizia se questa è idonea a provare l'esistenza di fatti muovi (consid. 2).
- 3. Art. 13 CP. È consentito prescindere da una perizia psichiatrica supplementare ove appaia probabile che nessun fatto nuovo rilevante possa più essere accertato (consid. 2).
Erwägungen ab Seite 248
BGE 101 IV 247 S. 248
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Mit der Nichtigkeitsbeschwerde in Strafsachen (Art. 268 ff
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 13 - 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
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1 | Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
2 | Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 11 - 1 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. |
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1 | Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. |
2 | Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht verhindert, obwohl er aufgrund seiner Rechtstellung dazu verpflichtet ist, namentlich auf Grund: |
a | des Gesetzes; |
b | eines Vertrages; |
c | einer freiwillig eingegangenen Gefahrengemeinschaft; oder |
d | der Schaffung einer Gefahr. |
3 | Wer pflichtwidrig untätig bleibt, ist gestützt auf den entsprechenden Tatbestand nur dann strafbar, wenn ihm nach den Umständen der Tat derselbe Vorwurf gemacht werden kann, wie wenn er die Tat durch ein aktives Tun begangen hätte. |
4 | Das Gericht kann die Strafe mildern. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 13 - 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
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1 | Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
2 | Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist. |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
BGE 101 IV 247 S. 249
Nichtigkeitsbeschwerde subsidiären Charakter hat (BGE 89 IV 27), ist somit nicht einzutreten.
2. Neue Gutachten gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht als neue Beweismittel im Sinne des Art. 397 StGB, wenn sie als Revisionsgrund angerufen werden, um eine im früheren Verfahren geltend gemachte, aber nicht als erwiesen angenommene Tatsache darzutun. Dagegen kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auf ein neues Gutachten gestützt werden, wenn es geeignet ist, eine neue Tatsache zu beweisen (BGE 78 IV 56, BGE 76 IV 36). Wie das Obergericht anerkennt, hatten die Luzerner Richter in den früheren Verfahren die Frage der Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit des Beschwerdeführers nicht zu beurteilen. Die im Wiederaufnahmegesuch behauptete Tatsache, dass er seinerzeit im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit gehandelt habe, ist daher neu. Ob die neue Tatsache auch erheblich im Sinne des Art. 397 StGB sei, hängt in erster Linie davon ab, ob die behauptete Verminderung der Zurechnungsfähigkeit in einem Grad dargetan wird, dass es gerechtfertigt erscheint, eine gegenüber dem früheren Urteil wesentlich mildere Strafe auszufällen. Das Obergericht hat diese Frage verneint, indem es aufgrund des Gutachters Dr. F. annimmt, die Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit sei so geringfügig gewesen, dass sie keinen Einfluss auf die Fähigkeit des Beschwerdeführers hatte, das Unrecht seiner Taten einzusehen und dementsprechend zu handeln. Das sind tatsächliche, auf Beweiswürdigung beruhende Feststellungen, die mit der Nichtigkeitsbeschwerde nicht angefochten werden können (Art. 273 Abs. 1 lit. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 11 - 1 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. |
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1 | Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. |
2 | Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht verhindert, obwohl er aufgrund seiner Rechtstellung dazu verpflichtet ist, namentlich auf Grund: |
a | des Gesetzes; |
b | eines Vertrages; |
c | einer freiwillig eingegangenen Gefahrengemeinschaft; oder |
d | der Schaffung einer Gefahr. |
3 | Wer pflichtwidrig untätig bleibt, ist gestützt auf den entsprechenden Tatbestand nur dann strafbar, wenn ihm nach den Umständen der Tat derselbe Vorwurf gemacht werden kann, wie wenn er die Tat durch ein aktives Tun begangen hätte. |
4 | Das Gericht kann die Strafe mildern. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 13 - 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
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1 | Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. |
2 | Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist. |
BGE 101 IV 247 S. 250
welchem Zeitpunkt an die von ihnen festgestellten psychischen Besonderheiten aufgetreten sind. Damit haben sie sich, wenn auch nicht übereinstimmend, zugleich zur Frage geäussert, wie es mit der Zurechnungsfähigkeit des Beschwerdeführers zur Zeit der im Kanton Luzern begangenen Taten bestellt war. Auf Grund der beiden Arztberichte durfte die Vorinstanz davon ausgehen, dass sie über den Geisteszustand des Beschwerdeführers hinreichend unterrichtet sei und dass von einer weitern Begutachtung keine wesentlich neuen Erkenntnisse zu erwarten wären. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist daher abzuweisen.