S. 1 / Nr. 1 Obligationenrecht (d)

BGE 65 II 1

1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. März 1939 i. S.
Schweiz. Volksbank gegen Bonomo.


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Regeste:
Bauhandwerkerpfandrecht. Die Honorarforderung des Architekten ist dieses
Privilegs nicht teilhaftig (Art. 837 Ziff. 3 , 839 ff. ZGB).
Hypothèque des artisans. L'architecte ne bénéficie pas de ce privilège pour sa
créance d'honoraires (art. 837 ch. 3, 839 ss. CC).
Ipoteca degli imprenditori. L'architetto non fruisce di questo privilegio pel
credito relativo ai suoi onorari (art. 837 cp. 3, 839 e seg. CC).

Der Honoraranspruch des Architekten geniesst nicht den Schutz der Art. 837
Ziff. 3/841, da es sich bei dessen Arbeit für den Bau, die in der Anfertigung
der Pläne und in der Bauaufsicht besteht, nicht um eine Arbeit handelt, die
nach ihrer Leistung mit dem Bau körperlich verbunden ist, wie die
Bauleistungen der Handwerker und Unternehmer. Nach seiner sozialen Stellung
gegenüber dem Bauherrn erscheint der Architekt des mit Art. 837/841 bezweckten
Schutzes nicht oder jedenfalls nicht in dem Masse bedürftig wie der
Bauhandwerker und Unternehmer. Unter diese in Art. 837 Ziff. 3 genannten
Begriffe lässt sich der Architekt nicht ohne ausdehnende Interpretation des
Gesetzes subsumieren. Bei dessen Erlass wurde der Kreis der zu
privilegierenden Personen absichtlich so eng gezogen und der Architekt bewusst
ausgeschlossen, eben mit Rücksicht auf seine ganz anders geartete rechtliche
Stellung. Ob diese Gründe unter den heutigen Verhältnissen im Bauwesen noch im
gleichen Masse zutreffen, könnte nur de lege ferenda in neue Erwägung gezogen
werden, nicht aber im Rahmen der Interpretation des bestehenden
Gesetzestextes. Nach diesem könnte das

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Privileg dem Architekten selbst dann nicht zuerkannt werden, wenn er zum
Bauherrn nicht (wie es in der Regel der Fall ist) im Rechtsverhältnis des
Auftrags, sondern in dem des Werkvertrags stände.
Information de décision   •   DEFRITEN
Document : 65 II 1
Date : 01 janvier 1938
Publié : 23 mars 1939
Source : Tribunal fédéral
Statut : 65 II 1
Domaine : ATF - Droit civil
Objet : Bauhandwerkerpfandrecht. Die Honorarforderung des Architekten ist dieses Privilegs nicht teilhaftig...


Répertoire des lois
CC: 837  839
Répertoire ATF
65-II-1
Répertoire de mots-clés
Trié par fréquence ou alphabet
architecte • mesure • cercle • responsabilité partielle • contrat d'entreprise • hypothèque légale des artisans et entrepreneurs