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IR 0.632.314.891.1 Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 2004 zwischen der Schweiz und Libanon (mit Anhängen) Art. 1 |
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| Dieses Abkommen betreffend den Handel mit Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und Libanon wird in Ergänzung zum am 24. Juni 2004 [1] unterzeichneten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Libanon abgeschlossen, insbesondere bezugnehmend auf dessen Artikel 4 Absatz 2. | ||||||
| [1] SR 0.632.314.891 | ||||||
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IR 0.632.314.891.1 Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 2004 zwischen der Schweiz und Libanon (mit Anhängen) Art. 2 |
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| Libanon gewährt die Zollkonzessionen für Landwirtschaftsprodukte mit Ursprung in der Schweiz nach Anhang 1. Die Schweiz gewährt die Zollkonzessionen für Landwirtschaftsprodukte mit Ursprung in Libanon nach Anhang 2. | ||||||