|
SR 131.212 KV Verfassung des Kantons Bern, vom 6. Juni 1993 (KV) Art. 90 |
||||||
| Dem Regierungsrat obliegt weiter: | ||||||
| die Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen; | ||||||
| die Verantwortung für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; | ||||||
| die Vorbereitung der Geschäfte des Grossen Rates, soweit dieser sie nicht allein bearbeiten will; | ||||||
| der Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse des Grossen Rates und der rechtskräftigen Urteile; | ||||||
| die Verabschiedung von Vernehmlassungen an Bundesbehörden. Er ist dabei an Stellungnahmen des Grossen Rates gebunden; | ||||||
| der Entscheid über Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht; | ||||||
| der Entscheid über Korrekturen von kantonalen und kommunalen Grenzen; | ||||||
| die Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch Verfassung oder Gesetzgebung übertragen werden. | ||||||
|
SR 131.212 KV Verfassung des Kantons Bern, vom 6. Juni 1993 (KV) Art. 93 [1] |
||||||
| Die Verwaltungsregionen und die Verwaltungskreise sind die ordentlichen dezentralen Verwaltungseinheiten des Kantons. Sie werden durch das Gesetz bezeichnet. | ||||||
| Die Stimmberechtigten wählen für jeden Verwaltungskreis eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter. | ||||||
| Das Gesetz legt die Aufgaben der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter fest. | ||||||
| Das Gesetz bestimmt, welche weiteren Regional- oder Kreisbehörden durch die Stimmberechtigten gewählt werden. | ||||||
| Das Gesetz bezeichnet die Amtsbezirke. | ||||||
| [1] Angenommen in der Volksabstimmung vom 24. Sept. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2010. Gewährleistungsbeschluss vom 12. Juni 2008 (BBl 2008 5787Art. 1 Ziff. 1, 1417). | ||||||
|
SR 101 BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 Art. 4 Landessprachen |
||||||
| Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. | ||||||
|
SR 101 BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 Art. 4 Landessprachen |
||||||
| Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. | ||||||