Urteilskopf

99 Ia 435

52. Estratto della sentenza del 19 settembre 1973 nella causa X. e Y. contro Tribunale di Appello del Cantone Ticino.
Regeste (de):

Regeste (fr):

Regesto (it):


Sachverhalt ab Seite 435

BGE 99 Ia 435 S. 435

Riassunto dei fatti:
X., madre naturale di Y, e quest'ultima, rappresentata da un curatore, hanno introdotto un'azione di paternità contro Z, chiedendo nel contempo che fosse loro concessa l'assistenza giudiziaria. Sia il giudice di prima istanza che il Tribunale di Appello l'hanno rifiutata, tenendo conto delle condizioni finanziarie della madre. X e Y hanno impugnato la decisione della Corte cantonale con ricorso di diritto pubblico, considerando arbitrario il diniego nei loro confronti dell'assistenza giudiziaria.
BGE 99 Ia 435 S. 436

Erwägungen

Considerando in diritto:

3. ...
a) Le ricorrenti censurano nel loro gravame che la Corte cantonale non abbia ammesso l'esistenza dei presupposti per la concessione nei loro confronti dell'assistenza giudiziaria. Per l'esame della questione dell'assistenza giudiziaria conviene disgiungere la posizione delle due ricorrenti. È innegabile che sussiste un vincolo assai stretto - quello della filiazione - tra di esse, e devesi pure riconoscere che X, quale madre della seconda ricorrente Y, ha nei confronti di questa un obbligo di mantenimento (art. 324 cpv. 2
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
ZGB Art. 324 - 1 Ist die sorgfältige Verwaltung nicht hinreichend gewährleistet, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindesvermögens.
1    Ist die sorgfältige Verwaltung nicht hinreichend gewährleistet, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindesvermögens.
2    Sie kann namentlich Weisungen für die Verwaltung erteilen und, wenn die periodische Rechnungsstellung und Berichterstattung nicht ausreichen, die Hinterlegung oder Sicherheitsleistung anordnen.
3    Auf das Verfahren und die Zuständigkeit finden die Bestimmungen über den Kindesschutz entsprechende Anwendung.
CC) che comprende di per sè anche la tutela dei suoi interessi giuridici. Nondimeno, la situazione delle due ricorrenti è concettualmente distinta e potrebbe, in ipotesi, essere addirittura antagonistica; come noto, nelle cause di paternità, se la madre ha il diritto di far accertare dal giudice la paternità (art. 307 cpv. 2
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
ZGB Art. 307 - 1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.
1    Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.
2    Die Kindesschutzbehörde ist dazu auch gegenüber Kindern verpflichtet, die bei Pflegeeltern untergebracht sind oder sonst ausserhalb der häuslichen Gemeinschaft der Eltern leben.
3    Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist.
CC), lo stesso diritto compete al figlio (art. 307 cpv. 2
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
ZGB Art. 307 - 1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.
1    Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.
2    Die Kindesschutzbehörde ist dazu auch gegenüber Kindern verpflichtet, die bei Pflegeeltern untergebracht sind oder sonst ausserhalb der häuslichen Gemeinschaft der Eltern leben.
3    Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist.
CC), rappresentato da un curatore (art. 311 cpv. 1
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
ZGB Art. 311 - 1 Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die Kindesschutzbehörde die elterliche Sorge:419
1    Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die Kindesschutzbehörde die elterliche Sorge:419
1  wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben;
2  wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben.
2    Wird beiden Eltern die Sorge entzogen, so erhalten die Kinder einen Vormund.
3    Die Entziehung ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet wird, gegenüber allen, auch den später geborenen Kindern wirksam.
CC). Orbene, il curatore ha il dirittodovere di promuovere l'azione di paternità ove la ritenga conforme agli interessi del figlio, indipendentemente dall'attitudine della madre; egli è a tal fine vincolato dal termine di cui all'art. 308
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
ZGB Art. 308 - 1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.
1    Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.
2    Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft, bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs.413
3    Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.
CC e la sua azione non può essere influenzata dalla concessione o meno dell'assistenza giudiziaria alla madre; in altre parole, le condizioni finanziarie della madre sono irrilevanti ai fini della concessione dell'assistenza giudiziaria al figlio. S'intende che, conciliando l'interesse ad una tempestiva e spedita azione di paternità promossa dal figlio rappresentato dal curatore, con l'obbligo di mantenimento a carico della madre, deve rimanere interamente salvo il diritto dello Stato, che abbia accordato al figlio l'assistenza giudiziaria, di pretendere dalla madre, al termine della procedura o quando ne siano dati i presupposti, il rimborso totale o parziale delle spese occasionate dalla concessione di detta assistenza (in questo senso va riveduto il principio espresso in RU 67 I consid. 2 p. 69/70). S'impone quindi un esame separato delle condizioni finanziarie delle due ricorrenti (la presenza dell'ulteriore requisito del "fumus boni juris" è incontestata).