SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
|
a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) SVG Art. 100 - 1. Bestimmt es dieses Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist auch die fahrlässige Handlung strafbar. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) SVG Art. 100 - 1. Bestimmt es dieses Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist auch die fahrlässige Handlung strafbar. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) SVG Art. 42 - 1 Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
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f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
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g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StGB Art. 20 - Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an. |
SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) SVG Art. 100 - 1. Bestimmt es dieses Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist auch die fahrlässige Handlung strafbar. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm - (Art. 42 Abs. 1 SVG) |
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a | unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge; |
b | hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen; |
c | zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren; |
d | fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften; |
e | Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme; |
f | unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen; |
g | Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen; |
h | Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden. |