SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 153 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden - Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 154 |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 153 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden - Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 153 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden - Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 153 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden - Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |