SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 41 - 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. |
|
1 | Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. |
2 | Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt. |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 ZGB Art. 8 - Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet. |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 41 - 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. |
|
1 | Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. |
2 | Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt. |
SR 512.271 Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV) - Militärflugdienstverordnung MFV Art. 5 Einstufung - 1 Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |
|
1 | Die Milizangehörigen des militärischen Flugdienstes werden in folgende Kategorien eingestuft: |