OG macht die Berufung
OG gelten. '
OG gelten lassen, welcher
OG, ob die blosse Rüge
OG die Berufung unwirksam mache .
OG bestimmt : Wenn der Wert des Streitgegenstandes
OG (Wonach der Berufungsbeklagte befugt ist, innerhalb der Frist
OG (wonach den
Satz
OG, der die Einlegung des
OG verfolgten Zweck findet
OG betreffend Mitteilung
OG, anderseits
OG, sofern der Streitwert den Betrag von 8000 Fr. nicht erreicht,
OG die Berufung unwirksam macht,
OG gelten kann.
|
SR 210 ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 Art. 55 |
||||||
| Die Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben. | ||||||
| Sie verpflichten die juristische Person sowohl durch den Abschluss von Rechtsgeschäften als durch ihr sonstiges Verhalten. | ||||||
| Für ihr Verschulden sind die handelnden Personen ausserdem persönlich verantwortlich. | ||||||