SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 111 1. Tötung. / Vorsätzliche Tötung - 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
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SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 123 3. Körperverletzung. / Einfache Körperverletzung - Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 122 3. Körperverletzung. / Schwere Körperverletzung - 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 134 4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Angriff - Angriff Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 2 bestraft. |