SR 131.233 Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg, vom 24. September 2000 KV/NE Art. 39 - 1 Die Stimmberechtigten wählen die Deputation des Kantons im Ständerat. |
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1 | Die Stimmberechtigten wählen die Deputation des Kantons im Ständerat. |
2 | Das Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis. Die Wahl wird nach dem Proporzwahlsystem durchgeführt. Wählbar sind die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer.9 |
3 | Die Wahl findet gleichzeitig mit derjenigen für die Deputation im Nationalrat statt.10 |
4 | Das Gesetz regelt das Wahlverfahren.11 |
SR 131.233 Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg, vom 24. September 2000 KV/NE Art. 39 - 1 Die Stimmberechtigten wählen die Deputation des Kantons im Ständerat. |
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1 | Die Stimmberechtigten wählen die Deputation des Kantons im Ständerat. |
2 | Das Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis. Die Wahl wird nach dem Proporzwahlsystem durchgeführt. Wählbar sind die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer.9 |
3 | Die Wahl findet gleichzeitig mit derjenigen für die Deputation im Nationalrat statt.10 |
4 | Das Gesetz regelt das Wahlverfahren.11 |