SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 1096 - Der eigene Wechsel enthält: |
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1 | die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; |
2 | das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; |
3 | die Angabe der Verfallzeit; |
4 | die Angabe des Zahlungsortes; |
5 | den Namen dessen, an den oder an dessen Ordre gezahlt werden soll; |
6 | die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung; |
7 | die Unterschrift des Ausstellers. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 1096 - Der eigene Wechsel enthält: |
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1 | die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; |
2 | das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; |
3 | die Angabe der Verfallzeit; |
4 | die Angabe des Zahlungsortes; |
5 | den Namen dessen, an den oder an dessen Ordre gezahlt werden soll; |
6 | die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung; |
7 | die Unterschrift des Ausstellers. |
SR 220 Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag OR Art. 1096 - Der eigene Wechsel enthält: |
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1 | die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; |
2 | das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; |
3 | die Angabe der Verfallzeit; |
4 | die Angabe des Zahlungsortes; |
5 | den Namen dessen, an den oder an dessen Ordre gezahlt werden soll; |
6 | die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung; |
7 | die Unterschrift des Ausstellers. |