lettre a OJ; art. 61
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
lettre a OJ, d'une prétendue violation de la disposition constitutionnelle précitée. b) L'art. 61
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
lettre a OJ, le Tribunal fédéral examine librement l'application du droit constitutionnel cantonal ainsi que celle des lois et règlements qui précisent le contenu et l'étendue du droit de vote. Ce n'est que
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 59 Frist |
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| Die Unterschriften einer Initiative sind innert vier Monaten ab der Veröffentlichung der Lancierung der Initiative einzureichen. | ||||||
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SR 131.234 KV-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf, vom 14. Oktober 2012 (KV-GE) Art. 61 Stellungnahme |
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| Der Grosse Rat nimmt Stellung zur Initiative. | ||||||
| Er kann einer Verfassungsinitiative einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er eine Gesetzesinitiative ablehnt, kann er ihr einen ausformulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. | ||||||
| Wenn er einer nicht ausformulierten Initiative zustimmt, konkretisiert er diese in einem ausgearbeiteten Entwurf. | ||||||