SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV Art. 4 Landessprachen - Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 276 4. Störung der militärischen Sicherheit. / Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten - 4. Störung der militärischen Sicherheit. Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten |
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB Art. 51 5. Anrechnung der Untersuchungshaft - 5. Anrechnung der Untersuchungshaft Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe. 1 |
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV Art. 49 Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts |
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1 | Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. |
2 | Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone. |