Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

6B 1212/2019

Verfügung vom 21. November 2019

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzugsfiktion; Rückzug,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. September 2019 (Nr. 51/2018/77).

Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2019 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. November 2019

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Unseld