S. 584 / Nr. 95 Prozessrecht (d)

BGE 57 II 584

95. Beschluss der II. Zivilabteilung vom 3. Dezember 1931 i. S. Imbach gegen
Imbach.

Regeste:
Art. 213 OG, wonach eine Partei, die in der Schweiz keinen festen Wohnsitz
hat, zur Sicherstellung von Prozesskosten und Prozessentschädigung verhalten
werden kann, gilt auch für das Berufungsverfahren. Die Sicherstellung der
Prozessentschädigung ist indessen nur auf Antrag der Gegenpartei anzuordnen.

Das Bundesgericht hat in Erwägung:
Der Berufungskläger ist Schweizer und hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Auch
für das Berufungsverfahren gilt Art. 213 OG, wonach eine Partei, welche in der
Schweiz keinen festen Wohnsitz hat, gehalten ist, für die Prozesskosten und
eine allfällige Prozessentschädigung binnen Frist Sicherheit zu leisten,
ansonst ihre Rechtsverkehr als wirkungslos dahinfällt. Es besteht keine
Bestimmung, welche die im Ausland wohnhaften Schweizer von dieser
Sicherstellungspflicht befreit. Das Haager Zivilprozessrechtsabkommen vom 17.
Juli 1906/17. April 1909 kann gegenüber schweizerischen Gerichtsbehörden nur
von

Seite: 585
Angehörigen anderer Vertragsstaaten, nicht aber von Schweizern angerufen
werden.
Indessen ist Art. 213 OG dahin zu verstehen, dass eine Sicherstellung nur
hinsichtlich der Gerichtskosten von Amtes wegen anzuordnen, für eine
allfällige Prozessentschädigung dagegen eine Kaution nur auf Antrag der
Gegenpartei einzufordern ist. Ein solcher Antrag der Gegenpartei liegt aber
zur Zeit nicht vor;
beschlossen:
Dem Berufungskläger wird eine mit dem 31. Januar 1932 ablaufende Frist
angesetzt, binnen welcher er die Gerichtskosten mit einer Barkaution von 100
Fr. bei der Bundesgerichtskasse sicherzustellen hat, unter der Androhung, dass
sonst die Berufung als wirkungslos dahinfällt.
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 57 II 584
Datum : 01. Januar 1931
Publiziert : 03. Dezember 1931
Quelle : Bundesgericht
Status : 57 II 584
Sachgebiet : BGE - Zivilrecht
Gegenstand : Art. 213 OG, wonach eine Partei, die in der Schweiz keinen festen Wohnsitz hat, zur Sicherstellung...


Gesetzesregister
OG: 213
BGE Register
57-II-584
Stichwortregister
Sortiert nach Häufigkeit oder Alphabet
bundesgericht • fester wohnsitz • frankreich • frist • gerichtskosten • parteientschädigung • sicherstellung • staatsvertragspartei • verhalten • von amtes wegen