18. Entscheid vom 13 Mai 1924 i. S. A.-R. Cooymans & Cie.

SchKG Art. 66 Abs. 5: Zustellung von Zahlungsbefehlen nach dem
Ausland. Eingang des Rechtsvorschlages nach Ablauf von zehn Tagen. Frage
nachträglicher Verlängerung der Rechtsvorschlagsfrist auf Beschwerde hin

A. Auf Verlangen einerseits der Schweizerischen Kreditanstalt, anderseits
der Firma Möschinger, Gross & Cie stellte das Betreibungsamt Basel-Stadt
der Firma A. R. Cooymans & Cle in Antwerpen Zahlungsbefehle zu, und zwar
als eingeschriebene Briefe mit Rückscheinen.

ss "Die Zustellung des einen am ti. Mar:; zur Post aufge-

gebenen Zahlungsbefehls erfolgte laut Rückschein am 5. März, die
Zustellung des andern am 13. März zur Post aufgegebenen amsi15. März. Mit
Schreiben d. d. 28. März ' erhob am 29. März Rechtsanwalt Dr. Konrad Bloch
in Zürich namens der Betriebenen Rechtsvorschlag. Das Betreibungsamt Wies
die Rechtsverschläge als verspätet zurück. Gegen diese Verfügung führte
die Betriebene Beschwerde mit dem Antrag, es sei im Sinne von Art. 66 ,
letzter Absatz, SchKG das Betreibungsamt anzuhalten, die Frist für die
Erhebung der Rechtsver-

schläge in diesen Betreibungen entsprechend zu. verlän-

gern, bezw. es sei diese Verlängerung von der Beschwerdebehörde zu
bewilligen, derart, dass die am 28. März, bezw. 31. März erhobenen
Rechtsvorschiäge noch als zulässig erklärt werden.

B. Durch Entscheid vom 29. April hat die Aufsichtsbehörde über das
Betreibungsund Konktirsamt des Kantons Basel-Stadt die Beschwerde
abgewiesen.

C. Diesen Entscheid hat die Betriebene am 6. Mai a_n das ,Bundesgericht
weitergezogen. '

Die Schuldbetreibnngsund Konkurskammer zieht in Erwägung: ss

Nach der von der Rckurrentin angerufenen Vorschrift kann im Falle,
dass der Schuldner im Ausland wohnt,
Entscheidinformationen   •   DEFRITEN
Dokument : 50 III 80
Datum : 09. April 1924
Publiziert : 31. Dezember 1925
Quelle : Bundesgericht
Status : 50 III 80
Sachgebiet : BGE - Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Gegenstand : 18. Entscheid vom 13 Mai 1924 i. S. A.-R. Cooymans & Cie. SchKG Art. 66 Abs. 5: Zustellung von...


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