Tribunal administratif fédéral
Tribunale amministrativo federale
Tribunal administrativ federal
Abteilung V
E-1443/2017
Berichtigung vom 29. Juni 2017
betreffend Urteil vom 3. Mai 2015
Richter Daniel Willisegger (Vorsitz),
Besetzung Richterin Daniela Brüschweiler, Richterin Sylvie Cossy,
Gerichtsschreiber Michal Koebel.
A._______, geboren am (...),
Eritrea,
vertreten durch Joël Müller, Rechtsanwalt,
Parteien Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende -
Testbetrieb VZ Zürich,
(...),
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatssekretariat für Migration (SEM),
Quellenweg 6, 3003 Bern,
Vorinstanz.
Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung
Gegenstand (Dublin-Verfahren);
Verfügung des SEM vom 2. März 2017 / N (...).
Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest und erwägt,
dass das Bundesverwaltungsgericht auf schriftliches Gesuch oder von Amtes wegen eine Berichtigung vornimmt, wenn das Dispositiv eines bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheids Redaktions- oder Rechnungsfehler enthält (Art. 48 Abs. 1


dass das Urteil vom 3. Mai 2015 (recte: 2017) einen offensichtlichen Redaktionsfehler enthält, weil es am 3. Mai 2017 ergangen ist,
dass das Urteilsdispositiv in berichtigter Form neu zu eröffnen ist, wobei die Eröffnung keine Rechtsmittelfrist auslöst, weil das Bundesverwaltungsgericht in Asylsachen grundsätzlich - wie auch hier - als letzte Instanz entscheidet (Art. 83 Bst. d Ziff. 1

Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:
1.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das SEM und die zuständige kantonale Behörde.
Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber:
Daniel Willisegger Michal Koebel
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