Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6P.19/2003
6S.43/2003
6S.49/2003
6S.50/2003 /bom

Sentenza del 6 agosto 2003
Corte di cassazione penale

Composizione
Giudici federali Schneider, presidente,
Wiprächtiger e Kolly,
cancelliere Ponti.

Parti
6P.19/2003, 6S.50/2003
A.________, attualmente detenuto presso il penitenziario cantonale ticinese "La Stampa", ricorrente, patrocinato dall'avv. Stefano Ferrari, corso San
Gottardo 57, casella postale 2264, 6830 Chiasso 1,

6S.49/2003
B.________, attualmente detenuto presso il penitenziario cantonale ticinese "La Stampa", ricorrente, patrocinato dall'avv. John Rossi, via Pioda 14,
casella postale 3339, 6901 Lugano,

6S.43/2003
C.________, attualmente detenuto presso il penitenziario cantonale ticinese "La Stampa", ricorrente, patrocinato dall'avv. Gian Paolo Grassi, via Livio 14, 6830 Chiasso 1,

contro

Ministero pubblico del Cantone Ticino, via Pretorio 16, 6901 Lugano,
Tribunale d'appello del Cantone Ticino, Corte di cassazione e di revisione penale, via Pretorio 16,
6901 Lugano.

Oggetto
6P.19/2003
art. 8
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
, 9
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben - Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
e 32
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
Cost. ed art. 6
IR 0.101 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
EMRK Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren - (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
a  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c  sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d  Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e  unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
lett. 2 CEDU (procedura penale; arbitrio, principio della presunzione di innocenza)

6S.43/2003, 6S.49/2003
infrazione aggravata alla LF sugli stupefacenti; commisurazione della pena,

6S.50/2003
infrazione aggravata alla LF sugli stupefacenti,

ricorso di diritto pubblico e ricorsi per cassazione contro la sentenza del 18 dicembre 2002 della Corte di cassazione e di revisione penale del Tribunale d'appello del Cantone Ticino.

Fatti:
A.
Il 21 febbraio 2002 la Corte delle assise criminali in Mendrisio dichiarava A.________, B.________ e C.________ autori colpevoli di infrazione aggravata alla legge federale sugli stupefacenti (LStup; RS 812.121) per avere, in correità fra loro e con altri, detenuto in alcune isole del Mar dei Caraibi (segnatamente Saint Lucie e Saint Martin/Sint Marteen) e trasportato a Miami (Florida/USA) - tra il dicembre del 1990 e la fine del 1991 - almeno 1000 kg di cocaina, di cui 40 kg consegnati a terzi e il resto finiti nelle mani di sconosciuti. Riconosceva inoltre B.________ e A.________ autori colpevoli dello stesso reato per avere, sempre in correità fra loro e con altri, compiuto a Balerna, Chiasso, St. Moritz, Miami e Fort Lauderdale (Florida/USA) atti preparatori intesi al trasporto e alla consegna di ulteriori 1000 kg di cocaina tra la primavera del 1995 e l'ottobre - rispettivamente l'aprile - del 1997.
Per questi fatti, la Corte delle assise condannava:

- B.________ a 12 anni di reclusione, aggiuntivi ad una pena di 25 giorni di detenzione per omissione di servizio, secondo quanto deciso il 26 gennaio 2000 dall'uditore del Tribunale di divisione 12;

- A.________ a 14 anni di reclusione e alla rifusione allo Stato di fr. 5'000.-- in risarcimento compensatorio per l'illecito profitto conseguito;

- C.________ a 9 anni di reclusione.

Computato a tutti il carcere preventivo sofferto, la Corte delle assise criminali ordinava inoltre la confisca del conto XXX intestato a D.________ (alias E.________) e G.________ presso la Banca Z.________ AG di Zurigo, confermando il sequestro conservativo in vista del risarcimento compensatorio dei conti HHH e III intestati ad A.________ presso la Banca Z.________ SA di Chiasso, come pure del conto corrente postale YYY intestato ad A.________ medesimo.
B.
Il 18 dicembre 2002, la Corte di cassazione e di revisione penale del Tribunale d'appello del cantone Ticino (CCRP) respingeva, nella misura della loro ammissibilità, i ricorsi presentati da A.________, B.________ e C.________ contro la sentenza di primo grado.
C.
Con tempestivi ricorsi di diritto pubblico (A.________) e per cassazione (A.________, B.________ e C.________), i condannati sono insorti dinanzi al Tribunale federale contro la sentenza della CCRP, chiedendone l'annullamento. A.________ e B.________ instano affinché sia loro accordata l'assistenza giudiziaria; C.________ postula invece la sua immediata scarcerazione.
D.
La CCRP ha rinunciato a presentare osservazioni, mentre il Procuratore pubblico, con risposte del 10 marzo 2003, ha chiesto l'integrale reiezione di tutti i gravami.
E.
Il 20 febbraio 2003 il Presidente della Corte di cassazione penale del Tribunale federale ha respinto l'istanza di immediata scarcerazione/ concessione dell'effetto sospensivo presentata da C.________ (v. allegato per anticipo delle spese).

Diritto:
1.
Vista l'uguale natura delle cause litigiose che sono dirette contro la stessa decisione, si fondano su di una problematica materiale e giuridica dello stesso genere, formano l'oggetto di una sola lite e propongono censure per lo più analoghe, si giustifica di procedere alla loro riunione e di pronunciarsi con un unico giudizio.
2.
2.1 Il Tribunale federale esamina d'ufficio e con libero potere d'esame l'ammissibilità dei rimedi esperiti, senza essere vincolato, in tale ambito, dagli argomenti delle parti o dalle loro conclusioni (DTF 128 II 46 consid. 2a; 127 III 41 consid. 2a; 126 I 81 consid. 1).
2.2 Date le impugnative e conformemente all'art. 275 cpv. 5
IR 0.101 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
EMRK Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren - (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
a  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c  sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d  Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e  unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
PP, conviene esaminare in primo luogo il ricorso di diritto pubblico e ribadire che con quest'ultimo possono essere censurati in particolare la violazione dei diritti costituzionali quali la garanzia contro l'arbitrio negli accertamenti dei fatti, il principio dell'uguaglianza giuridica e la presunzione di innocenza, mentre la lesione del diritto federale va fatta valere con ricorso per cassazione (art. 269
IR 0.101 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
EMRK Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren - (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
a  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c  sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d  Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e  unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
PP).
I. Ricorso di diritto pubblico (A.________)
3.
Introdotto in tempo utile per violazione di diritti costituzionali (art. 8
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
, 9
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben - Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
e 32 cpv. 1
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
Cost.) contro una decisione finale della suprema istanza del Cantone, il ricorso è ricevibile in virtù degli art. 84 cpv. 1 lett. a
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
, 86 cpv. 1 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
89 cpv. 1 OG. La legittimazione dell'insorgente è pacifica.
4.
Il ricorrente si duole che l'accertamento dei fatti e la valutazione delle prove operati dai giudici di prima, e convalidati da quelli di seconda istanza, oltre ad essere arbitrari, violerebbero il principio della presunzione di innocenza. Sostanzialmente, egli propone i medesimi argomenti sollevati in sede cantonale, rimproverando alle due istanze cantonali di aver - tramite un'insostenibile valutazione delle risultanze processuali - ritenuto che la sua attività delittuosa sia svolta in parte su territorio svizzero, e concluso quindi per l'applicazione del solo diritto elvetico ad esclusione di quello estero, segnatamente quello americano, per il quale parte dei reati sarebbero già prescritti. Le autorità giudiziarie cantonali avrebbero inoltre leso il diritto fondamentale della parità di trattamento nella misura in cui lo hanno condannato ad una pena sensibilmente superiore a quella inflitta al correo B.________, senza che vi siano oggettivi motivi per differenziare i due casi.
4.1 Nell'accertamento dei fatti e nella valutazione delle prove il giudice del merito, il cui operato è già stato esaminato, nei limiti delle facoltà che le competevano, dalla CCRP, dispone di un ampio potere di apprezzamento (DTF 120 Ia 31 consid. 4b; 118 Ia 28 consid. 1b). Per motivare l'arbitrio non basta criticare semplicemente la decisione impugnata, né contrapporle una versione propria, per quanto sostenibile o addirittura preferibile. Occorre piuttosto dimostrare per quale motivo l'accertamento dei fatti o la valutazione delle prove sarebbero manifestamente insostenibili, si trovino in chiaro contrasto con la fattispecie, si fondino su una svista manifesta o contraddicano in modo urtante il sentimento della giustizia e dell'equità (DTF 125 II 10 consid. 3a; 124 IV 86 consid. 2a; 123 I 1 consid. 4a; 122 I 61 consid. 3a). Per invalsa giurisprudenza, il Tribunale federale annulla la decisione impugnata quand'essa è insostenibile non solo nella motivazione, bensì anche nel risultato (DTF 127 I 38 consid. 2a; 126 I 168 consid. 3a; 125 II 129 consid. 5b; 124 II 166 consid. 2a).

Quando, come in concreto, la cognizione con la quale ha giudicato l'ultima istanza cantonale è pari a quella di cui dispone il Tribunale federale nell'ambito del ricorso di diritto pubblico, solo la decisione di tale istanza, ad eccezione di quella dell'autorità precedente, può essere oggetto del gravame (DTF 125 I 492 consid. 1b e rinvii). Anche se la decisione dell'autorità cantonale inferiore non può essere impugnata formalmente, il ricorrente può e deve, nella motivazione del ricorso di diritto pubblico, contestare nel merito la valutazione delle prove eseguita dall'autorità inferiore ritenuta non arbitraria dall'ultima istanza cantonale, che fruiva di un potere d'esame limitato. Egli deve tuttavia confrontarsi contemporaneamente con la motivazione della decisione dell'ultima istanza, la sola che costituisce oggetto del litigio, e spiegare come e perché sia stata negata a torto una valutazione arbitraria delle prove da parte dell'istanza inferiore. Il Tribunale federale esamina senza riserva l'uso che l'autorità cantonale di ricorso ha fatto del suo limitato potere cognitivo, ossia se tale autorità ha, a torto, ammesso o negato l'arbitrio (DTF 127 I 38 consid. 3c; 126 III 534 consid. 1b; 125 I 492 consid. 1a/cc; 116 III 70
consid. 2b).
4.2 Giusta l'art. 90 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
OG l'atto di ricorso deve contenere l'esposizione dei fatti essenziale e quella concisa dei diritti costituzionali o delle norme giuridiche che si pretendono violati; deve inoltre precisare in che cosa consiste l'asserita violazione. Ne segue che, in questo ambito, il Tribunale federale vaglia solo quelle censure che sono state sollevate in modo chiaro e dettagliato, conformemente all'obbligo di articolare le censure con una motivazione giuridica dalla quale si possa dedurre che, ed in quale misura, la decisione impugnata colpisce il ricorrente nei suoi diritti costituzionali (DTF 127 III 279 consid. 1c; 126 III 534 consid. 1b; 125 I 492 consid. 1b). Quando l'ultima autorità cantonale dichiara una censura ricorsuale irricevibile per ragioni formali, e non procede all'esame di merito, il ricorrente deve spiegare, conformemente all'art. 90 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
OG, perché l'autorità avrebbe accertato in modo arbitrario l'assenza dei presupposti formali (DTF 118 Ib 26 consid. 2b; 134 consid. 2). Censure relative al merito della vertenza sono invece inammissibili, ritenuto che la loro omessa trattazione in sede cantonale comporta il mancato esaurimento delle istanze cantonali (art. 86 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
87 OG; v. DTF 109
Ia 248
consid. 1).
5.
In un primo argomento l'insorgente contesta le conclusioni della Corte delle assise, riprese ed avallate dalla CCRP, in merito alla connessione territoriale con la Svizzera del primo traffico di cocaina, avvenuto negli anni 1990-1991. Egli ritiene particolarmente arbitrario l'accertamento che determina in Svizzera, e più precisamente a Balerna o a Chiasso (rispettivamente suo domicilio e suo posto di lavoro) il luogo in cui avrebbe ricevuto la telefonata dal correo C.________ che gli proponeva di partecipare ad un traffico di un ingente quantitativo di stupefacenti tra i Caraibi e la Florida. L'insorgente sostiene che in realtà il litigioso contatto è avvenuto negli USA, dove lui si trovava dopo l'8 gennaio 1990, e che non vi è prova alcuna che in precedenza C.________ abbia cercato di contattarlo telefonicamente al suo domicilio o sul suo posto di lavoro in Svizzera.
La Corte delle assise ha dedotto sulla scorta degli atti esaminati che la telefonata fatta da C.________ all'inizio dell'anno 1990 era pervenuta al ricorrente al suo domicilio di Balerna oppure sul suo posto di lavoro a Chiasso, dato che a quell'epoca non erano ancora diffusi i telefoni mobili e che A.________ ha dichiarato di aver sempre vissuto con la madre a Balerna. La CCRP ha ritenuto fondata e non arbitraria questa valutazione, osservando inoltre che il ricorrente non è stato in grado di spiegare per quale motivo avrebbe affrontato la trasferta transoceanica per incontrare C.________ senza aver prima conferito con lui almeno una volta telefonicamente dal Ticino.
5.1 Ora, se è vero che le autorità cantonali non hanno potuto stabilire la data esatta della telefonata e che, d'altra parte, i documenti trasmessi dal Servizio doganale americano dimostrano che l'8 gennaio 1990 il ricorrente è effettivamente entrato negli USA giungendo all'aeroporto di Fort Lauderdale (v. allegato 82 del rapporto di polizia), è altrettanto vero che agli atti non vi è alcun elemento a suffragio della tesi del ricorrente che la telefonata sarebbe avvenuta dopo l'8 gennaio 1990 in Florida; del tutto sostenibile è inoltre la deduzione della CCRP per la quale il ricorrente non si sarebbe recato oltre oceano per incontrare C.________ senza aver prima conferito con lui almeno una volta telefonicamente. L'insorgente, certo, dà delle deposizioni e degli atti ritenuti dalla Corte del merito un'interpretazione diversa; va però rilevato che il Giudice non incorre nell'arbitrio qualora le sue conclusioni non corrispondano alla versione del ricorrente (DTF 116 Ia 85 consid. 2b) e siano comunque sostenibili nel risultato, e qualora nell'ambito di una valutazione generale e approfondita di un complesso di prove, non attribuisca carattere determinante a un fatto. A giusto titolo quindi la CCRP ha confermato la decisione in
giudizio su questo punto, negandone l'arbitrarietà.
5.2 Il ricorrente considera poi arbitrario l'accertamento dei primi giudici in merito agli incontri personali avuti con il correo B.________ a Chiasso per discutere del traffico illegale, prima della partenza per la Martinica.

A prescindere dal fatto che questa censura di arbitrio non è stata sottoposta alla CCRP e che quindi l'omessa trattazione da parte di quest'ultima autorità ne comporta l'inammissibilità per mancanza di esaurimento delle istanze cantonali (v. consid. 4.2 supra), va rilevato che la Corte del merito non ha fatto altro che ritenere "condivisibile", sulla scorta di argomentazioni per nulla arbitrarie, la versione dei fatti fornita a questo proposito dal ricorrente medesimo (v. pag. 39 e 42 della sentenza della Corte delle assise). Sbaglia quindi il ricorrente nel definire insostenibile e non suffragato da alcun atto istruttorio il ragionamento dei giudici di prima istanza, confermato da quelli di seconda istanza.
5.3 Sempre in relazione al primo traffico di cocaina, il ricorrente lamenta un mancato accertamento del luogo in cui egli si trovava quando, all'inizio di luglio del 1991, avrebbe ricevuto la telefonata di L.________, agente di contatto dei fornitori colombiani, che lo avvisava della necessità di procedere allo scarico della cocaina imbarcata sulla "F.________".

Anche su questo punto la CCRP non è tuttavia entrata nel merito, limitandosi a rilevare nel riassunto dei fatti che ai primi di luglio del 1991 L.________ ha comunicato ad A.________ che era giunto il momento di scaricare e consegnare la droga e che quest'ultimo e B.________ sono quindi partiti - separatamente - alla volta della Florida. Queste considerazioni sono peraltro state dedotte dalle dichiarazioni del ricorrente stesso, come si evince dallo stralcio della sua deposizione riportato a pag. 47 in basso della sentenza della Corte delle assise. Giova comunque osservare che sia la Corte di merito che la CCRP, nel valutare la connessione con il territorio svizzero delle azioni degli imputati, non hanno attribuito importanza a questo episodio, avendo considerato altre e ben più sostanziali circostanze emerse in corso d'istruttoria quali l'accettazione da parte del ricorrente della proposta di C.________ di partecipare al traffico di droga, il reclutamento di B.________ oppure ancora la consegna in Svizzera del parziale provento dell'illecito (v. pag. 72 in alto della sentenza della Corte delle assise e consid. 14, pag. 25, della sentenza impugnata).
6.
Riguardo al secondo traffico di stupefacenti, risalente agli anni 1995-1997, il ricorrente censura d'arbitrario il fatto che la Corte delle assise lo abbia condannato (unitamente al correo B.________) per atti preparatori destinati all'esecuzione di un traffico di almeno 1000 kg di cocaina, senza che le risultanze processuali - per riferimento al solo quantitativo - consentano in alcun modo di sostenerlo.

Nel merito, valutando globalmente gli indizi considerati - il contenuto dei rapporti di polizia, le dichiarazioni sostanzialmente concordanti del ricorrente e del correo B.________ e l'esperienza acquisita dai due in occasione del precedente traffico di stupefacenti (sentenza della Corte delle assise, pagg. 55 e segg.) -, è del tutto condivisibile l'argomentazione contenuta nella sentenza di prima istanza per la quale il ricorrente era consapevole di partecipare alla preparazione di un'operazione di analoghe proporzioni alla precedente. Da parte sua la CCRP ha escluso l'arbitrio rilevando che, seppur al momento in cui egli ha desistito dall'impresa il traffico non fosse ancora stato pianificato nel dettaglio, il ricorrente sapeva fin dall'inizio a quale trasporto avrebbe partecipato, quale stupefacente avrebbe trasportato, quale imbarcazione avrebbe utilizzato e quali erano i trafficanti con i quali avrebbe collaborato, giacché perfettamente a conoscenza - per avervi partecipato altre volte - di tutti i meccanismi dell'operazione (sentenza impugnata, pag. 22, consid. 12f). Il ricorrente, nel vano tentativo di sminuire le proprie responsabilità nell'accaduto, si limita a discutere in modo libero l'entità e la rilevanza di alcuni
elementi dell'inchiesta, menzionando segnatamente alcuni passaggi delle deposizioni del teste E.________; così facendo egli non dimostra però il carattere arbitrario della valutazione delle prove compiute dalla Corte cantonale del merito.

Anche il fatto che il quantitativo ritenuto nella sentenza di primo grado non corrisponde a quello previsto nell'atto di accusa non è di alcun aiuto al ricorrente; la Corte delle assise ha infatti semplicemente ritenuto, in applicazione del principio "in dubio pro reo", che vista l'entità delle ricompense loro promesse dai trafficanti colombiani, la quantità imputabile al ricorrente e al correo B.________ non poteva eccedere quella accertata nel primo traffico (v. pag. 67 della sentenza di primo grado). Questo accertamento è peraltro favorevole all'insorgente, risultando di quasi 1000 kg inferiore al quantitativo effettivamente sequestrato dalle autorità statunitensi al termine del secondo traffico.
7.
Da ultimo l'insorgente invoca una violazione del principio dell'uguaglianza giuridica (art. 8 cpv. 1
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Cost), non avendo a suo giudizio dapprima la Corte delle assise e in seguito la CCRP tenuto in debita considerazione il fatto che dall'aprile del 1997 egli si è disinteressato all'organizzazione del traffico di stupefacenti mentre il correo B.________ è rimasto attivo in tale contesto ben oltre tale data e con maggiore intensità. Egli ritiene arbitrario che la Corte di prima istanza lo abbia condannato ad una pena superiore a quella inflitta a B.________ per il medesimo reato (atti preparatori relativi ad un traffico di 1000 kg di cocaina), malgrado l'asserita minore partecipazione all'operazione illecita rispetto al secondo.
7.1 Questa critica riguarda più che altro l'applicazione dell'art. 63
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
CP (commisurazione della pena) e come tale non sarebbe ricevibile nell'ambito di un ricorso di diritto pubblico; l'art. 8
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Cost. risulta infatti solo indirettamente violato in questi casi.
7.2 A prescindere dalla sua dubbia ammissibilità, la censura non ha comunque pregio. Il principio dell'uguaglianza o parità di trattamento iscritto all'art. 8
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Cost. (e in precedenza dedotto dall'art. 4 vCost.) impone di trattare fattispecie giuridicamente uguali in modo uguale e fattispecie giuridicamente diverse in modo diverso, a meno che non vi siano ragioni serie e obiettive che giustifichino un trattamento differenziato (DTF 125 I 1 consid. 2b/aa; 122 I 61 consid. 3a con rinvii). Nel diritto penale, va inoltre ricordato che le disparità in materia di commisurazione della pena sono di norma riconducibili al principio dell'individualizzazione delle pene (DTF 124 IV 44 consid. 2c; 123 IV 150 consid. 2a). Ora, la CCRP ha ripreso a questo proposito le pertinenti argomentazioni sviluppate dai giudici di merito (v. sentenza impugnata pag. 30), osservando che, se nella seconda operazione il ricorrente è stato senza dubbio meno attivo di B.________, sulla pena a suo carico hanno però pesantemente influito il ruolo trainante avuto nella prima operazione, i suoi gravi antecedenti nel traffico di droga, nonché il fatto che egli ha introdotto il giovane correo - sino ad allora incensurato - nel mondo del crimine. La Corte cantonale ha
inoltre evidenziato che, a differenza dell'insorgente, B.________ ha potuto beneficiare dell'applicazione di attenuanti generiche (giovane età al momento dei primi reati) e specifiche (sincero pentimento), che imponevano una sensibile riduzione della pena. L'eccezione di violazione del principio costituzionale dell'uguaglianza giuridica risulta pertanto infondata.
8.
In esito alle considerazioni che precedono, il ricorso di diritto pubblico deve essere respinto nella misura in cui è ammissibile.
II. Ricorsi per cassazione
9.
Il ricorso per cassazione, di natura cassatoria (art. 277ter cpv. 1
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
PP), può essere fondato unicamente sulla violazione del diritto federale (art. 269
IR 0.101 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
EMRK Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren - (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
a  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c  sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d  Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e  unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
PP). La Corte di cassazione penale del Tribunale federale è vincolata dagli accertamenti di fatto dell'autorità cantonale (art. 277bis cpv. 1
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
seconda e terza proposizione PP). Essa deve fondare il suo giudizio sui fatti quali accertati dall'ultima istanza cantonale ed eventualmente su quelli considerati dall'autorità inferiore, ma solo nella misura in cui essi siano ripresi, per lo meno in modo implicito, nella decisione impugnata (art. 273 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
PP; DTF 118 IV 122 consid. 1). La motivazione del ricorso non deve criticare accertamenti di fatto né proporre eccezioni ed impugnazioni nuove (art. 273 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
PP). Inoltre, il ricorso per cassazione è ammissibile solo contro le decisioni di ultima istanza cantonale (art. 268
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
PP). Le censure formulate contro gli argomenti sviluppati nella decisione di prima istanza saranno trattate solamente nella misura in cui la CCRP li riprende (DTF 106 IV 338 consid. 1).
II/i) A.________ (6S.50/2003)
10.
In concreto il ricorrente consacra la prima parte del suo allegato ricorsuale ad un lungo capitolo denominato "in fatto". Questo esercizio è inutile: a differenza di quanto previsto dall'art. 90 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 32 Strafverfahren - 1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
1    Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2    Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3    Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
OG per il ricorso di diritto pubblico, l'art. 273 cpv. 1 lett. b
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
PP non richiede l'esposizione dei fatti essenziali nell'ambito del ricorso per cassazione. Il Tribunale federale è d'altronde vincolato dalle constatazioni di fatto delle istanze cantonali, di modo che le censure su questo punto si avverano in ogni caso irricevibili. Il ragionamento giuridico deve pertanto fondarsi unicamente sui fatti esposti nella sentenza impugnata, dai quali l'insorgente non può dipartirsi a suo piacimento (DTF 126 IV 65 consid. 1 con rinvii).
11.
Il ricorrente si duole di un'errata applicazione del diritto federale da parte della CCRP, reputando che quest'ultima (come in precedenza la Corte delle assise) abbia erroneamente ritenuto data la competenza territoriale svizzera ai sensi dei combinati disposti di cui agli art. 3 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
7 CP, escludendo invece l'applicazione dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup. La tesi ricorsuale è, in sintesi, quella che i reati sono avvenuti esclusivamente all'estero, per cui tornerebbe applicabile al caso concreto l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup, e con esso il requisito della doppia punibilità, in Svizzera e all'estero, dell'atto perseguito in Svizzera, che però non sarebbe dato, essendo intervenuta dopo 5, rispettivamente 7 anni dai fatti oggetto del primo traffico di droga, la prescrizione penale secondo il diritto federale americano e quello dello stato della Florida.
12.
12.1 Giusta l'art. 3 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 1 CP, il Codice penale svizzero si applica a chiunque commette un crimine o un delitto nella Svizzera (principio di territorialità). Un crimine o un delitto si reputa commesso tanto nel luogo in cui l'agente lo compie quanto in quello in cui si verifica l'evento (art. 7 cpv. 1
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP; cosiddetta teoria dell'ubiquità relativa). Quest'ultima distinzione richiama quella tra reati formali ("Tätigkeitsdelikte"), che si esauriscono nell'atto illecito e non presuppongono la sopravvenienza di un evento distinto dal comportamento dell'agente, e reati materiali ("Erfolgsdelikte"), che si scompongono invece in un atto e in un evento distinti. Le infrazioni all'art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup sono considerati dei reati di messa in pericolo astratta, nel senso che la legge reprime gli atti che creano in generale un rischio accresciuto di lesione del bene giuridicamente protetto; la realizzazione dell'atto basta, senza che sia necessario provare che il pericolo si è concretizzato e in particolare che vi sia stato consumo dello stupefacente (DTF 118 IV 200 consid. 3f; Corboz, Les infractions en droit suisse, Vol. II, Berna 2002, n. 16 ad art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup, pagg. 765-766). Di principio tali reati - di natura formale - vanno ritenuti commessi
solo nel luogo in cui l'agente ha compiuto il reato, ovvero laddove è avvenuto il comportamento illecito suscettibile di ledere il bene giuridico protetto dalla norma in questione.
12.2 Secondo la dottrina maggioritaria, non occorre che per essere commesso in Svizzera un crimine o un delitto debba essere perpetrato interamente sul territorio nazionale: basta che in Svizzera sia compiuto un suo elemento costitutivo, foss'anche isolato, ma che in relazione con altri concorra a integrare la fattispecie (Hurtado Pozo, Droit pénal, Partie générale, 2a. ediz., Zurigo 1997, pag. 131 n. 377; Trechsel/Noll, Schweizerisches Strafrecht, Parte generale I, 5a ediz., Zurigo 1998, §14/B, pag. 59; Hans Schultz, Der Begehungsort, in FJS 1210 pag. 3 in alto). La giurisprudenza relativa all'art. 7
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP ha precisato che quando l'autore svolge in Svizzera i primi passi verso il compimento del reato, che nel progetto delittuoso costituiscono il cosiddetto "punto di non ritorno" possibile (salvo l'intervento di circostanze esterne), ad esempio quando prende contatto epistolare o telefonico con terzi, si accorda sulla data di un incontro o prepara il viaggio e parte dalla Svizzera, la connessione territoriale con la Svizzera - e di conseguenza la competenza dei tribunali svizzeri di applicare la legge nazionale - è sufficientemente fondata anche se poi l'autore agisce prevalentemente all'estero (DTF 104 IV 175 consid. 3; Trechsel,
Strafgesetzbuch, Kurzkommentar, 2a. ediz., Zurigo 1997, n. 2 e n. 4 ad art. 7
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP).
Conformemente all'art. 3 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 1 CP, la Svizzera rivendica la sua giurisdizione anche laddove, trattandosi di un reato unico, solo una parte di quest'ultimo sia stata commessa in Svizzera e uno stato estero si consideri pure competente a promuovere l'azione penale in ragione degli atti compiuti sul suo territorio (DTF 111 IV 1 consid. 2a). Ora, in tema di stupefacenti, si parla di infrazione unica quando vengono commessi più atti (anche in differenti nazioni) dichiarati punibili dall'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 LStup tendenti ad un unico scopo complessivo (v. Corboz, op. cit., n. 66 e 67 ad art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup, pagg. 777-778). Gli atti preparatori non vengono solitamente presi in considerazione per la determinazione del luogo di commissione del reato, a meno che essi non costituiscano di per sé un comportamento delittuoso punibile (Corboz, op. cit., n. 45 ad art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup, pag. 772; Trechsel, op. cit., n. 2 ad art. 7
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP; H. Pozo, op. cit., n. 378 pag. 132), ciò che è il caso in materia di legge federale sugli stupefacenti giusta l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup (DTF 121 IV 198 consid. 2a; 117 IV 309 consid 1 d-f; 113 IV 91 consid. 1a; 112 IV 106 consid. 3a; 106 IV 74 consid. 3, 432 consid. 1). Il Tribunale federale, allineandosi con parte della
dottrina, ritiene inoltre elementi costitutivi del reato anche gli atti successivi alla consumazione dello stesso ("Vollendung"), fino alla sua conclusione ("Beendigung") (Trechsel, op. cit., n. 3 ad art. 7
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP e n. 6 e 7 all'introduzione dell'art. 21
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 21 - Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
CP; Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, Parte generale I, 2a ediz., Berna 1996, pag. 98 n. 7; "contra": Albrecht, Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, art. 19-28 BetmG, Berna 1995, n. 53 in fine ad art. 19); nell'ambito specifico degli stupefacenti, sono stati ad esempio ritenuti atti punibili ai sensi dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 4 e n. 2 LStup quelli compiuti da un correo o un complice che si è prestato consapevolmente a ricevere il prezzo dello stupefacente e a farlo pervenire al venditore (DTF 106 IV 295).
12.3 Nel merito il ricorrente nega che la ricezione in Svizzera (comunque contestata) della telefonata da parte del C.________, con la quale avrebbe accettato di mettersi a disposizione per effettuare il primo traffico di droga, configura in alcun modo un atto preparatorio punibile in grado di stabilire una sufficiente connessione con il territorio svizzero; egli contesta pure che la spartizione del parziale compenso di 80'000 US$ con B.________, avvenuta a Balerna, possa costituire un elemento costitutivo del reato perché successiva al compimento dello stesso, peraltro avvenuto all'estero; tale rimessa di denaro al correo rivestirebbe - a dire dell'insorgente - unicamente natura "accidentale" e sarebbe inconferente rispetto all'intenzione di applicare il solo diritto svizzero alla fattispecie.
12.3.1 Secondo la giurisprudenza commette degli atti preparatori colui che, nell'intento di acquisire della droga, si informa sulle fonti di approvvigionamento, a differenza invece di colui che, nel medesimo intento, si fa aprire un conto di risparmio (DTF 117 IV 309 consid. 1d). Parimenti, è passibile di un accusa per atti preparatori ai sensi dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup colui che nell'intento di compiere un traffico di stupefacenti, prende contatto con gli ambienti della droga, si informa sulle fonti di approvvigionamento, sulle possibilità di smercio nel mercato o ancora sui controlli effettuati alle frontiere (DTF 106 IV 74 consid. 3; v. anche DTF 112 IV 106 consid. 3 e 106 IV 431). In particolare, il Tribunale federale ha applicato l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup ad un autore che si è recato in Turchia per incontrarvi un probabile fornitore di cui aveva ricevuto il nominativo in Svizzera, e che si è informato presso questa persona della possibilità di acquistare un importante partita di eroina, ma che ha poi rinunciato all' "affare" in ragione dei rischi elevati dell'operazione e delle difficoltà di finanziamento (DTF 117 IV 309 consid. 1f).
12.3.2 In concreto i giudici cantonali di primo e secondo grado hanno concluso - dopo un'attenta e non arbitraria valutazione di tutti gli elementi dell'inchiesta (v. consid. 5-5.1 supra) - che la proposta del correo C.________ di partecipare ad un ingente trasporto di droga nei Caraibi sia giunta al ricorrente in Svizzera e che egli ha immediatamente accettato tale proposta. In simili evenienze, il colloquio telefonico intercorso esorbita dal semplice stadio di progetto o di speculazione teorica sulla possibilità di eseguire un traffico di stupefacenti e si configura - ai sensi della richiamata giurisprudenza - come un atto preparatorio punibile giusta l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup; il ricorrente non può del resto negare di aver voluto partecipare (e poi partecipato) di persona a questo traffico (v. sentenza 6S.684/2000 del 22 marzo 2001, consid. 2d). Rettamente le autorità cantonali hanno ritenuto che la proposta non necessitava di particolari dettagli, essendo perfettamente chiari per il destinatario - che pochi anni prima aveva partecipato ad un identico traffico con la medesima imbarcazione - i termini dell'operazione a cui era chiamato a partecipare. Che la telefonata fatta in seguito dal ricorrente al correo B.________ non
sia stata considerata alla medesima stregua, è semplicemente da ricercare nel fatto che la prima Corte non ha ritenuto accertato che il colloquio telefonico vertesse su una proposta di trasportare stupefacente, ciò che invece era evidente nel contesto della telefonata ricevuta dal C.________.
12.3.3 Il ricorrente pretende però che non sia possibile isolare gli episodi delle singole telefonate in Svizzera, definendole come atti preparatori punibili, per fondare la connessione con il territorio elvetico dell'intero reato di infrazione aggravata alla LStup, posto che il traffico di stupefacenti vero e proprio è avvenuto all'estero. La critica è infondata: se il ricorrente non è stato formalmente accusato di atti preparatori bensì del complessivo reato di infrazione aggravata alla LStup giusta l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 e 2 LStup, è perché il reato progettato ha avuto luogo, e gli atti preparatori punibili sono quindi stati assorbiti nella consumazione di tale reato (DTF 111 IV 149 e richiami); la decisione del ricorrente di partecipare all'operazione illecita ha in realtà rappresentato solo il primo, ma significativo atto di un'infrazione unica da lui compiuta consistente nella presa in consegna della droga nei Caraibi, nel suo trasporto e importazione negli Stati Uniti, nella tenuta in deposito per un certo periodo di tempo, nella consegna ai destinatari e nella spartizione del relativo provento (sentenza della Corte delle assise, pagg. 71 in basso/72 in alto). Ciò non toglie che questo primo atto dell'infrazione è sufficiente, ai
sensi della dottrina e della giurisprudenza evocate in precedenza (v. consid. 12.2), per fondare una connessione con il territorio elvetico ai sensi degli art. 3 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
7 CP.

Parimenti, il versamento della mercede al correo B.________ a Balerna costituisce un ulteriore elemento che permette di ancorare la competenza al territorio svizzero; con tale versamento il ricorrente ha permesso al correo di raggiungere il proprio scopo, assicurandogli l'indebito profitto dal traffico. A questo proposito non appare sostenibile l'affermazione ricorsuale secondo la quale il versamento della mercede a B.________ sia un circostanza di natura "accidentale", avendo l'insorgente intenzionalmente trasportato la mercede sino in Svizzera allo scopo di pagare il correo, con il quale aveva in precedenza pattuito il compenso per le prestazioni da lui fornite durante il traffico illecito.
12.4 È in definitiva a torto che il ricorrente invoca l'applicazione dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup. Secondo questa disposizione, l'autore di un reato commesso all'estero, arrestato in Svizzera e non estradato, è punito secondo le disposizioni dei numeri 1 e 2 se l'atto è punibile anche nel paese in cui è stato perpetrato. In concreto, come detto, le autorità cantonali hanno accertato che l'accettazione della proposta di partecipare al traffico illecito e il versamento di parte del compenso spettante al correo sono avvenuti su suolo svizzero, ciò che consente, senza violare il diritto federale, di considerare fondata la competenza territoriale giusta gli art. 3 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
7 CP. La prima condizione dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup - quella del reato compiuto all'estero - non è pertanto adempiuta, per cui tale norma non può essere applicata nella fattispecie. Le censure ricorsuali in merito all'insufficiente connessione con il territorio svizzero dei reati vanno quindi respinte.
13.
Il ricorrente sostiene inoltre che la CCRP ha violato l'art. 260bis cpv. 2
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
CP, omettendo di considerare la sua desistenza spontanea dagli atti preparatori punibili commessi nel contesto del secondo traffico di stupefacenti.
13.1 Ai sensi dell'art. 260bis cpv. 2
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
CP, è esente da pena "chi spontaneamente desiste dal consumare un atto preparatorio", nella misura in cui gli atti preparatori punibili di cui al cpv. 1 dello stesso articolo oppure definiti tali da altre leggi (v. art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup) siano stati compiuti (DTF 115 IV 121 consid. 1e). In applicazione di questa norma è esente da pena chi spontaneamente, dopo aver eseguito tutti gli atti preparatori conformemente a un piano, abbia dimostrato di non essere più disposto a commettere il reato principale. Ove l'agente non abbia ancora portato a termine tutti gli atti preparatori pianificati, basta, perché possa ammettersi la sua desistenza, che egli abbia rinunciato spontaneamente a eseguire una parte essenziale degli atti preparatori.

In base alla dottrina dominante e alla giurisprudenza, desiste spontaneamente chi non prosegue l'esecuzione del proprio piano per motivi che gli sono particolari, indipendentemente dalle circostanze esterne; non occorre che tali motivi siano d'indole morale (DTF 118 IV 366 consid. 3a; 115 IV 121 consid. 1h e riferimenti citati). Ciò è il caso ove l'agente - senza che l'esecuzione obiettiva sia divenuta particolarmente difficile - risolva di rinunciarvi per motivi interni (come vergogna, rimorsi, compassione o paura di delinquere); tali motivi interni possono nondimeno essere sorti anche in seguito a circostanze esterne (come, ad esempio, le invocazioni della vittima o le riserve manifestate da un compartecipe). Non è invece ritenuta spontanea la desistenza causata dall'impossibilità dell'esecuzione (salvo che essa non fosse nota all'agente), dal danneggiamento della cosa di cui l'agente voleva appropriarsi, dalla non conformità alle aspettative dell'agente o dal timore che la via di scampo sia impedita.
13.2 Nella sentenza DTF 121 IV 198 il Tribunale federale ha invero stabilito che nel caso di atti preparatori giusta l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup, è esclusa l'applicazione delle attenuanti di pena in base ai principi generali del Codice penale. Questa sentenza, è vero, si riferiva specificatamente al tentativo ai sensi dell'art. 21 e
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
segg. CP, mentre ha lasciato aperta la questione a sapere se anche le disposizioni relative alla desistenza (art. 21 cpv. 2 e
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 21 - Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
260bis cpv. 2 CP) debbano essere applicate per analogia (DTF 121 IV 198 consid. 2a "in fine").

La questione può tuttavia rimanere indecisa anche in questa sede, posto che la censura ricorsuale è senz'altro infondata. La Corte del merito, esaminando gli atti nel suo insieme (v. pagg. 79-81 della sentenza di primo grado), ha infatti concluso che l'insorgente si è ritirato dall'operazione nell'aprile del 1997 soprattutto perché insoddisfatto del trattamento economico riservatogli dai fornitori colombiani, convinto oramai che a quel punto - secondo le sue testuali parole - "..non c'era speranza di incassare i soldi" (v. verbale riportato a pag. 80 in alto della menzionata sentenza). Essendo per ammissione stessa del ricorrente questa la motivazione principale della sua desistenza, anche le altre circostanze invocate, quali la paura o il fatto di aver iniziato una attività lavorativa in Ticino, passano in secondo piano. Ora, colui che abbandona l'impresa perché resosi conto di non poter raggiungere l'obiettivo nemmeno volendolo, non desiste spontaneamente ai sensi della giurisprudenza relativa all'art. 260bis cpv. 2
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
CP, per cui non può essere ravvisata in concreto violazione alcuna del diritto federale.
14.
Per i motivi che precedono, anche il ricorso per cassazione deve essere respinto nella misura in cui è ammissibile.
II/ii) B.________ (6S.49/2003)
15.
Il ricorrente lamenta una violazione degli art. 3 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
7 CP - nonché dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup - ritenendo che la CCRP abbia a torto ammesso la competenza dei tribunali svizzeri per giudicare dei fatti che, perlomeno per quanto attiene al primo traffico di stupefacenti del 1991, si sono svolti esclusivamente all'estero.

La critica è infondata. Come già riportato in precedenza, la CCRP ha accertato in modo insindacabile che il ricorrente ha accettato, in Svizzera, di partecipare al traffico illecito proposto da A.________ (anche se a quel momento ancora non sapeva si trattasse di stupefacenti) ma soprattutto che, sempre in Svizzera, ha incassato dalle mani del correo la mercede per i servizi resi nel contesto del primo trasporto di cocaina; dagli atti dell'incarto traspare infatti inequivocabilmente che la consegna del compenso di 80'000 US$ è avvenuta in Ticino (v. pag. 54 della sentenza di primo grado). Ora, come testé illustrato nella disamina del ricorso per cassazione del correo A.________ (v. dottrina e giurisprudenza riassunte al consid. 12.2 supra), tali atti sono sufficienti per fondare una connessione con il territorio svizzero ai sensi degli art. 3 e
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
7 CP, ed escludere invece l'applicazione al caso concreto dell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup, che si riferisce alla punibilità di reati compiuti all'estero (v. consid. 12.4 supra). In particolare, l'incasso di parte del compenso promesso dai trafficanti, ancorché per la via mediata del correo A.________, ha consentito al ricorrente di assicurarsi l'indebito profitto dell'operazione a cui ha
partecipato di prima persona.

Ne scende che la CCRP non ha violato il diritto federale riconoscendo fondata la competenza dei tribunali svizzeri a giudicare secondo il diritto nazionale.
16.
Il ricorrente sostiene poi che la Corte cantonale di ultima istanza ha violato l'art. 260bis cpv. 2
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
CP, omettendo di considerare la sua desistenza spontanea dal consumare un atto preparatorio iniziato in occasione del secondo traffico di droga nel 1997. Egli reputa che i motivi da lui invocati debbano essere considerati quali motivi interni, caratteristici di una desistenza spontanea.

A questo proposito, le autorità cantonali hanno accertato che i motivi per cui il ricorrente ha deciso di non proseguire nell'operazione erano da ricondurre al timore di essere scoperto, alla poca professionalità delle ulteriori persone coinvolte, alla sensazione di essere sorvegliato e al fatto che i trafficanti colombiani sembravano volerlo escludere dall'operazione (v. i verbali di B.________ citati alle pagg. 78-79 della sentenza di primo grado). Ora, al riguardo è sufficiente rinviare ai considerandi di cui sopra (consid. 13.1) e constatare che chi, come il ricorrente, rinuncia a proseguire un preparativo punibile solo perché teme di essere scoperto, dipendendo tale timore da una serie di circostanze quali la scarsa "professionalità" delle persone coinvolte e l'intenzione dei trafficanti di droga di estrometterlo dall'operazione, non recede spontaneamente nel senso della dottrina e della giurisprudenza menzionata (v. anche Trechsel, op. cit., n. 9 ad art. 260bis
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
CP, tpag. 851).
17.
Il ricorrente si duole infine di una violazione degli art. 63 e
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 260bis - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a  Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b  Mord (Art. 112);
c  Schwere Körperverletzung (Art. 122);
dbis  Raub (Art. 140);
e  Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f  Geiselnahme (Art. 185);
gbis  Brandstiftung (Art. 221);
h  Völkermord (Art. 264);
i  Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j  Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).325
2    Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3    Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.326
64 CP; a suo avviso, nell'ambito della commisurazione della pena, la CCRP non avrebbe considerato tutti i fatti che hanno comportato il suo sincero pentimento e valutato correttamente la sua posizione, con particolare riferimento al ruolo tutto sommato subalterno rivestito in entrambi i traffici rispetto a quello dei correi C.________ e A.________. La pena così irrogata sarebbe eccessivamente severa.
17.1 Secondo l'art. 63
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
CP, il giudice commisura la pena essenzialmente in funzione della colpa del reo. Questa disposizione non elenca in modo dettagliato ed esauriente gli elementi pertinenti per la commisurazione della stessa. La giurisprudenza ha tuttavia interpretato questa disposizione in DTF 117 IV 112 consid. 1 e 116 IV 288 consid. 2a a cui si rinvia. In questa sede basta rilevare che il giudice di merito, più vicino ai fatti, fruisce di un'ampia autonomia. Il Tribunale federale interviene solo quando egli cade nell'eccesso o nell'abuso del suo potere di apprezzamento, ossia laddove la pena fuoriesca dal quadro legale, sia valutata in base a elementi estranei all'art. 63
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
CP o appaia eccessivamente severa o clemente (DTF 127 IV 101; 123 IV 150 consid. 2a; 122 IV 156 consid. 3b). Il giudice di merito deve motivare la pena pronunciata per permettere di controllare se egli non abbia ecceduto il proprio ampio potere di apprezzamento o se ne abbia abusato. Non gli incombe tuttavia di pronunciarsi su ogni censura particolareggiata sollevata dalle parti né di indicare in cifre o in percentuale l'importanza attribuita agli elementi determinanti per la commisurazione della pena; egli può omettere di richiamare i fatti che, senza
arbitrio, gli appaiono non accertati o di scarsa rilevanza (DTF 121 IV 49 consid. 2a/aa; 120 IV 136 consid. 3a e rinvii). Deve comunque esporre gli elementi da lui considerati decisivi - concernenti in particolare il reato e la personalità dell'agente - in maniera tale che sia possibile controllare se e in quale modo tutti i fattori determinanti, aggravanti e attenuanti, sono stati effettivamente ponderati. In altre parole, la motivazione deve giustificare la pena pronunciata e permettere in particolare di seguire il ragionamento che ne è alla base. La sola enumerazione delle aggravanti e delle attenuanti non è di per sé sufficiente.
17.2 Nella fattispecie, la pena irrogata - dodici anni di reclusione - non da adito a critica e si situa all'interno dell'ampio quadro legale previsto all'art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup, tenuto conto anche dell'oggettiva gravità dei reati. La CCRP, alle cui pertinenti considerazioni (sentenza impugnata, pag. 18) si può senz'altro rinviare (art. 36a
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
OG), ha esaminato e valutato correttamente gli elementi oggettivi e soggettivi determinanti ai fini di una giusta commisurazione della pena. In tal senso, riferendosi alla sentenza dei primi giudici, essa ha preso in considerazione il ruolo del ricorrente in entrambi i traffici (v. sentenza impugnata, pag. 16, lett. g), nonché l'applicazione dell'attenuante specifica del sincero pentimento operata dalla Corte delle assise, che ha giustificato una riduzione di pena di circa 3 anni. Nel suo gravame il ricorrente non indica alcun nuovo elemento suscettibile di giustificare una modifica della pena inflitta, che i giudici cantonali avrebbero tralasciato di prendere in considerazione oppure avrebbero considerato a torto; egli si limita a sviluppare argomenti a suo favore che incombe esclusivamente al giudice di merito di ponderare in modo sovrano e ripropone quanto già disatteso dalla CCRP che, su questo
punto, aveva peraltro giudicato il ricorso come insufficientemente motivato. Le censure espresse dall'insorgente su questo punto sono quindi irricevibili.
18.
Stante quanto precedentemente esposto, la Corte cantonale non ha violato il diritto federale; il ricorso per cassazione, nella misura in cui è ammissibile, va pertanto disatteso.
II/iii) C.________ (6S.43/2003)
19.
In ingresso al suo gravame il ricorrente procede ad un riassunto dei fatti, ritenendo che l'accertamento dei fatti e la valutazione delle prove compiute dalle autorità cantonali denotino gli estremi dell'arbitrio. Tali critiche sono inammissibili in questa sede, essendo la Corte di cassazione penale del Tribunale federale vincolata dagli accertamenti di fatto dell'autorità cantonale (v. consid. 9, supra).
20.
In diritto, il ricorrente si duole in primo luogo di un'errata applicazione delle norme sulla competenza territoriale da parte della CCRP. A suo parere infatti, nessun atto a lui imputabile con riferimento al traffico di stupefacenti avvenuto nel periodo 1990/1991 si è svolto sul territorio svizzero, per cui le autorità penali cantonali avrebbero dovuto applicare alla fattispecie l'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 4 LStup.
A tale proposito il ricorrente misconosce che l'accertamento della competenza territoriale di un correo (e nel caso specifico, di due) permette di estenderla anche agli ulteriori partecipanti correi (Niggli-Wiprächtiger, Commentario Basilese, n. 13 ad art. 7
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 7 - 1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
1    Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a  die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b  der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c  nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2    Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a  das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b  der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3    Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4    Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a  ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b  die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5    Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
CP). Già per questo motivo è possibile ancorare i fatti relativi al primo traffico di stupefacenti al territorio svizzero anche per il ricorrente, senza che occorra pronunciarsi sulla pertinenza della telefonata da lui fatta a A.________.
21.
Il ricorrente lamenta in seguito una violazione del diritto federale in relazione alla qualifica di correità data al suo ruolo nel contesto del traffico di stupefacenti, con conseguente riscontro sulla commisurazione della pena. Egli fa valere di essere stato punito per l'importazione, il trasporto e la detenzione di 1000 kg di cocaina, malgrado che non abbia personalmente partecipato alle operazioni di imbarco, trasporto e scarico della sostanza; egli sostiene che il suo ruolo, alquanto marginale, si è limitato a una presa di contatto con A.________ e, in seguito, ad assicurare un sostegno logistico all'operazione quale, ad esempio, l'affitto di una casa in Florida, ma di non aver avuto contatti né con i trafficanti colombiani, né di aver dato qualsivoglia istruzione sui viaggi, la merce, i quantitativi e le destinazioni.
21.1 Le censure sollevate sono infondate. L'autorità cantonale ha riconosciuto il ricorrente colpevole di infrazione (aggravata) alla LStup in relazione al trasporto e alla detenzione di almeno 1000 kg di cocaina di cui 40 kg consegnati a terzi, e segnatamente per avere proposto a A.________ nel 1990 di partecipare all'ingente traffico di cocaina, mantenendo poi con questo regolari contatti durante tutto il trasporto dello stupefacente dai Caraibi alla Florida (facendo da tramite a N.________), reperito l'abitazione per lo scarico della merce dietro compenso di 20'000 US$, presenziato alla scarico della merce, avvisato i destinatari della merce dell'avvenuto furto di gran parte della droga da parte di finti poliziotti e assistito di persona alla consegna della cocaina residua sul piazzale di un supermercato a Miami (v. sentenza impugnata, pag. 34 in alto). Tale condanna non viola il diritto federale. Secondo costante giurisprudenza, è correo di un'infrazione chi collabora con altri compartecipi intenzionalmente e in modo determinante alla decisione, pianificazione ed esecuzione di un reato, così da apparire come uno dei protagonisti (DTF 120 IV 17 consid. 2d; 118 IV 397 consid. 2b; 108 IV 88 consid. 2a). Affinché sussista correità
non occorre tuttavia che il reato sia eseguito materialmente da tutti i correi; basta invece che il singolo correo abbia prestato il proprio concorso alla decisione e alla pianificazione, in occasione della quale erano stati accettati consapevolmente e volontariamente, perlomeno nel senso del dolo eventuale, anche gli elementi risultanti dagli ulteriori atti commessi (DTF 120 IV 17 consid. 2d; 115 IV 161). Ora, premesso ciò, non è lesivo del diritto federale ritenere che il ricorrente, per la funzione che ha svolto nel contesto di tale operazione, è tenuto a rispondere (anche) degli atti commessi dagli altri partecipanti al reato, segnatamente da coloro che hanno materialmente trasportato ed importato la cocaina.
21.2 Ad analogo risultato sarebbe peraltro giunta l'autorità cantonale qualora avesse voluto punire il ricorrente per gli atti commessi di persona. La LStup non reprime unicamente comportamenti precisi come il trasporto, l'importazione o la messa in commercio di stupefacenti, bensì pure gli atti preparatori compiuti in vista di questi comportamenti. Secondo la giurisprudenza, la fattispecie del reato consistente nel far preparativi in vista di un traffico illecito di stupefacenti (art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 6 LStup) comprende sia il tentativo - nelle sue diverse forme - sia determinati atti preparatori specifici relativi ai comportamenti definiti nell'art. 19 n
SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
BV Art. 8 Rechtsgleichheit - 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4    Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
. 1 cpv. 1-5 LStup. Entrambi, atti preparatori e tentativo, sono elevati a reati indipendenti, sanzionati allo stesso modo delle altre infrazioni previste dall'art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup (DTF 121 IV 198 consid. 2a; 112 IV 106 consid. 3b). Ai fini di una condanna per atti preparatori in vista di un traffico illecito di stupefacenti, sono irrilevanti sia la circostanza che il ricorrente non abbia importato o trasportato di persona la cocaina, sia quella ch'egli non abbia finanziato il traffico o ricevuto dei compensi dai trafficanti. Determinante, e sufficiente, è bensì che l'interessato abbia
preso contatto con il corriere (A.________), dopo averne evidentemente ottenuto il numero telefonico da un membro dell'organizzazione o da persona ad essa vicina, allo scopo di portare a compimento il traffico di stupefacenti in corso (DTF 106 IV 74 consid. 3; v. anche sentenza 6S.372/1998 del 10 luglio 1998, consid. 4). Comunque sia, la condanna pronunciata dall'autorità cantonale non viola dunque il diritto federale.
21.3 Per quanto attiene alla commisurazione della pena infine, stante le considerazioni espresse ai paragrafi precedenti, non vi è invero ragione di ritenerla contraria al diritto federale: la pena inflitta non esorbita infatti dal quadro legale dell'art. 19
SR 812.121 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) - Betäubungsmittelgesetz
BetmG Art. 19 - 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
1    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a  Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b  Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c  Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d  Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
e  den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
f  öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;
g  zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.
2    Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er:92
a  weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;
b  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat;
c  durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt;
d  in Ausbildungsstätten vorwiegend für Jugendliche oder in ihrer unmittelbaren Umgebung gewerbsmässig Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder auf andere Weise zugänglich macht.
3    Das Gericht kann in folgenden Fällen die Strafe nach freiem Ermessen mildern:
a  bei einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe g;
b  bei einer Widerhandlung nach Absatz 2, wenn der Täter von Betäubungsmitteln abhängig ist und diese Widerhandlung zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums hätte dienen sollen.
4    Nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 ist auch strafbar, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, sofern die Tat auch am Begehungsort strafbar ist. Ist das Gesetz des Begehungsortes für den Täter das mildere, so ist dieses anzuwenden. Artikel 6 des Strafgesetzbuches93 ist anwendbar.
LStup, non si fonda su criteri estranei all'art. 63
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
CP, non trascura elementi di valutazione dettati da questa norma quali il lungo tempo trascorso dai reati e nemmeno appare esageratamente severa. Le autorità cantonali hanno accertato che il ricorrente ha agito in qualità di correo nel contesto di un traffico di cocaina di 1000 kg; non è sostenibile che, di fronte ad un reato di tale gravità, la Corte delle assise - infliggendo una condanna a 9 anni di reclusione - abbia trasceso nell'abuso o nell'eccesso del potere di apprezzamento che gli spetta.
22.
Il ricorso, nella misura in cui è ammissibile, appare infondato e va perciò disatteso.
III. Sulle spese
23.
Le spese processuali sono di norma poste a carico del ricorrente soccombente (art. 156 cpv. 1
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
OG e 278 cpv. 1 PP). Il Tribunale federale dispensa la parte, la quale dimostra di essere in uno stato di bisogno e le cui conclusioni non si rivelano fin dall'inizio sprovviste di possibilità di esito favorevole, dal pagare le spese processuali e i disborsi (art. 152 cpv. 1
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
OG). Se occorre, il Tribunale federale può fare assistere questa parte da un avvocato i cui onorari sono sopportati dalla cassa del Tribunale medesimo (art. 152 cpv. 2
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
OG). In concreto, essendo i gravami manifestamente infondati nella misura della loro ammissibilità, ossia fin dall'inizio privi di possibilità di successo, la domanda di assistenza giudiziaria presentata dai ricorrenti B.________ e A.________ va respinta, sia per ciò che concerne la dispensa dal pagamento delle spese processuali sia per quanto riguarda la nomina di un patrocinatore e l'assunzione dei relativi onorari. Nel fissare la tassa di giustizia si terrà tuttavia conto della situazione finanziaria e personale dei ricorrenti (art. 153a
SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
StGB Art. 63 - 1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
1    Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist er von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn:
a  der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht; und
b  zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2    Das Gericht kann den Vollzug einer zugleich ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe, einer durch Widerruf vollziehbar erklärten Freiheitsstrafe sowie einer durch Rückversetzung vollziehbar gewordenen Reststrafe zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufschieben, um der Art der Behandlung Rechnung zu tragen. Es kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen.
3    Die zuständige Behörde kann verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung geboten ist. Die stationäre Behandlung darf insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern.
4    Die ambulante Behandlung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauern. Erscheint bei Erreichen der Höchstdauer eine Fortführung der ambulanten Behandlung notwendig, um der Gefahr weiterer mit einer psychischen Störung in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Behandlung um jeweils ein bis fünf Jahre verlängern.
OG).
Per questi motivi, il Tribunale federale pronuncia:

1.
Nella misura in cui sono ammissibili, il ricorso di diritto pubblico e il ricorso per cassazione di A.________ sono respinti.
2.
La domanda di assistenza giudiziaria è respinta.
3.
La tassa di giustizia di complessivi fr. 1'600.-- è posta a carico del ricorrente.
4.
Nella misura in cui è ammissibile, il ricorso per cassazione di B.________ è respinto.
5.
La domanda di assistenza giudiziaria è respinta.
6.
La tassa di giustizia di fr. 800.-- è posta a carico del ricorrente.
7.
Nella misura in cui è ammissibile, il ricorso per cassazione di C.________ è respinto.
8.
La tassa di giustizia di fr. 2'000.-- è posta a carico del ricorrente.
9.
Comunicazione ai patrocinatori dei ricorrenti, al Ministero pubblico e alla Corte di cassazione e di revisione penale del Tribunale d'appello del Cantone Ticino.
Losanna, 6 agosto 2003
In nome della Corte di cassazione penale
del Tribunale federale svizzero
Il presidente: Il cancelliere:
Decision information   •   DEFRITEN
Document : 6P.19/2003
Date : 06. August 2003
Published : 02. September 2003
Source : Bundesgericht
Status : Unpubliziert
Subject area : Verfahren
Subject : Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6P.19/2003 6S.43/2003 6S.49/2003 6S.50/2003


Legislation register
BStP: 268  269  273  275  277bis  277ter
BV: 8  9  32
BetmG: 19  19n
EMRK: 6
OG: 36a  84  86  86e  90  152  153a  156
StGB: 3e  3n  7  21  21e  63  63e  260bis
BGE-register
104-IV-175 • 106-IV-295 • 106-IV-338 • 106-IV-431 • 106-IV-74 • 108-IV-88 • 109-IA-248 • 111-IV-1 • 111-IV-144 • 112-IV-106 • 113-IV-91 • 115-IV-121 • 115-IV-161 • 116-IA-85 • 116-III-70 • 116-IV-288 • 117-IV-112 • 117-IV-309 • 118-IA-28 • 118-IB-26 • 118-IV-122 • 118-IV-200 • 118-IV-366 • 118-IV-397 • 120-IA-31 • 120-IV-136 • 120-IV-17 • 121-IV-198 • 121-IV-49 • 122-I-61 • 122-IV-156 • 123-I-1 • 123-IV-150 • 124-II-165 • 124-IV-44 • 124-IV-86 • 125-I-1 • 125-I-492 • 125-II-10 • 125-II-129 • 126-I-168 • 126-I-81 • 126-III-534 • 126-IV-65 • 127-I-38 • 127-III-279 • 127-III-41 • 127-IV-101 • 128-II-46
Weitere Urteile ab 2000
6P.19/2003 • 6S.372/1998 • 6S.43/2003 • 6S.49/2003 • 6S.50/2003 • 6S.684/2000
Keyword index
Sorted by frequency or alphabet
appellant • questio • federal court • cocaine • cantonal administration • narcotics • nullity appeal • appeal relating to public law • federal law • assessment of punishment • ioc • examinator • last instance • consideration of evidence • finding of facts by the court • court of cassation • penal servitude • usa • judge in charge • first instance
... Show all